Das Kinderbetreuungsgeld wird auf neue Beine gestellt. Aus den vier Pauschalvarianten soll nach den Plänen von Familienministerin Sophie Karmasin ein Art flexibles Konto werden, die einkommensabhängige Variante bleibt aber bestehen. Neu ist ein Partnerschaftsbonus, wenn sich Vater und Mutter die Betreuung annähernd zu gleichen Teilen ausmachen, sowie eine Art Papa-Monat namens "Familienzeit".
Bisher gab es vier Pauschalmodelle: zwölf plus zwei Monate (1000 Euro/Monat), 15 plus drei Monate (800 Euro), 20 plus vier (624 Euro) und 30 plus sechs (436 Euro). In Summe ergibt das letztlich unterschiedliche Beträge von 14.000 bei der kürzesten bis 15.696 Euro bei der längsten Variante.
Diese Pauschalmodelle sollen nun zu einem Kindergeld-Konto verschmelzen. Die Bezugsdauuer kann flexibel zwischen zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Es handelt sich also nur um eine leichte Verkürzung der bisher möglichen maximalen Bezugsdauer von 36 Monaten, wenn beide Eltern beim Kind bleiben. Der reservierte Teil für den zweiten Elternteil, in der Regel die Väter, wird von 16 auf 20 Prozent angehoben.
Höchstsumme 16.449 Euro
Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern eine Gesamtsumme, die maximal 15.449 Euro beträgt. Dazu kommen 1000 Euro Partnerschaftsbonus (je 500 Euro für beide Elternteile), wenn man sich die Betreuung im Verhältnis von zumindest 60 zu 40 aufteilt. Die Höchstsumme liegt also bei 16.449 Euro inklusive Partnerschaftsbonus. Ausbezahlt wird monatlich - es ist also nicht vorgesehen, das Geld auf einmal zu bekommen.
Auch ein Wechsel ist möglich: Die gewählte Dauer kann einmalig verändert werden - bis rund drei Monate vor Ablauf der ursprünglich beantragten Anspruchsdauer. Bisher konnte man die gewählte Variante lediglich innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach der Antragstellung einmalig ändern. Um den Übergang von der Betreuung vom einen zum anderen Elternteil zu erleichtern, ist es künftig auch möglich, dass man einmalig bis zu 31 Tage lang parallel Kindergeld bezieht.
Einkommensabhängiges Kindergeld wie gehabt
Für Alleinerziehende wird das Kindergeld in besonderen Härtefällen um drei Monate (derzeit zwei Monate) verlängert sowie die Einkommensgrenze um 17 Prozent auf 1400 Euro erhöht. Das einkommensabhängige Kindergeld ist von den Änderungen nicht berührt und bleibt in der bisherigen Form bestehen.
Ebenso gleich bleiben die Regelungen, wenn man während des Kindergeldbezugs arbeitet: Ein Zuverdienst von bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte ist auch beim Kindergeld-Konto möglich. Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld bleibt die Zuverdienstgrenze von 6400 Euro pro Jahr (ab 2017: 6800 Euro).
"Familienzeit" für Väter - ohne Rechtsanspruch
Neu - und zwar sowohl für das "Konto" als auch für die einkommensabhängige Variante - ist die Möglichkeit, eine sogenannte Familienzeit in Anspruch zu nehmen. Dabei handelt es sich im Grunde um den von der SPÖ lange geforderten Papa-Monat. Väter können demnach direkt nach der Geburt ihres Kindes 31 Tage lang zu Hause bleiben und bekommen dafür eine Pauschalsumme aus dem Kindergeld, deren Höhe aber noch nicht feststeht. Im Gespräch sind 500 bis 600 Euro. Rechtsanspruch auf die "Familienzeit" gibt es nicht, der Arbeitgeber muss zustimmen.
Einige Details sind noch zwischen ÖVP und SPÖ zu klären. Die Vorschläge sollen in der kommenden Woche in Begutachtung gehen. In Kraft treten sollen die Neuerungen mit Jahresbeginn, sie gelten dann also für Geburten ab 1. Jänner 2017.
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