Die Registrierkassenpflicht lockt Trickbetrüger an: Jetzt warnt die Finanz ganz offiziell vor falschen Beamten! Seit Anfang des Jahres werden verunsicherte Konsumenten wegen fehlender Rechnungen abkassiert. Das Ministerium stellt dazu klar: "Es gab und gibt keine Kontrollen, ein fehlender Kassenbon ist straffrei."
Wie die "Krone" erfuhr, werden seit Einführung der umstrittenen Registrierkassenpflicht am 1. Jänner 2016 - für die Unternehmer gibt es im ersten Quartal eine Schonfrist - quer durchs Land Betrugsanzeigen gemeldet. So werden verunsicherte Konsumenten in Tirol, Oberösterreich und Salzburg vor Geschäften und Supermärkten abkassiert. Einen Fall gab es auch am vergangenen Wochenende vor dem größten Einkaufszentrum Österreichs, der SCS in Vösendorf bei Wien. In St. Pölten etwa zahlte ein Kunde saftige 250 Euro "Strafe" wegen des fehlenden Kassenbelegs.
Die Masche der Gauner ist einfach, aber raffiniert. Sie geben sich - teils sogar mit "Uniformen" oder täuschend echt aussehenden Ausweisen - als Finanzpolizisten aus. Die falschen Beamten "kontrollieren" Kunden nach dem Verlassen eines Geschäftes: "Können Sie eine Rechnung vorweisen?" Verunsichert über die oft vorherrschende Meinung, dass man den Kassenbon mitnehmen muss, schnappt die Betrugsfalle zu.
"Behaltepflicht" ist straffrei
Um weitere potenzielle Opfer zu warnen, stellt das Finanzministerium klar: "Auch künftig wird es keine Kontrollen von Konsumenten, beispielsweise in Einkaufszentren, geben." Der Kunde habe den Beleg zwar entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen - diese "Behaltepflicht" seitens des Konsumenten ist und bleibt allerdings straffrei! Ziel sei lediglich, das Bewusstsein für die Betrugsbekämpfung zu schärfen. Gegenüber den falschen Finanzbeamten behalte man sich rechtliche Schritte vor.
Aus dem Video-Archiv: Registrierkassen bringen Kleinunternehmern Probleme
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