Der Anfang 2013 wegen NS-Wiederbetätigung verurteilte Gottfried Küssel bekommt seine Hitler-Büste und andere Nazi-Devotionalien, die bei Ermittlungen gegen ihn beschlagnahmt wurden, nicht zurück. Das hat am Freitag das Wiener Straflandesgericht entschieden. Küssel, der eine Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verbüßt, hatte zur Klärung der Besitzverhältnisse sogar Freigang erhalten.
Richterin Martina Krainz hatte mehrere Kartons in den Saal 203 des Wiener Landesgerichts bringen lassen, die im Zuge der Ermittlungen gegen Küssel in dessen Wohnung bzw. in den Räumlichkeiten einer seinerzeit von ihm betriebenen Kameradschaft namens "Ferialverbindung Das Reich" sichergestellt worden waren. Küssel war als Initiator der neonazistischen Homepage alpen-donau.info (ADI) sowie des dazugehörigen Forums alinfodo.com (ADF) neuerlich ins Visier der Verfassungsschützer geraten.
Auch Reichsadler und Laptops eingezogen
Nun verlangte er mit Nachdruck unter anderem eine blank polierte bronzene Hitler-Büste zurück, die Krainz einem Karton entnahm und auf dem Richtertisch platzierte, bis Küssels Rechtsbeistand Michael Dohr darum ersuchte, "das Ding" wieder wegzuräumen, "weil das in einem österreichischen Gerichtssaal nichts verloren hat". Auch einen roten, mit NS-Devotionalien versehenen Samtpolster und einen Reichsadler wollte Küssel wieder haben: "Der gehört mir. Der war bei mir zu Hause. Außerdem ist er kaputt." An Laptops, externen Festplatten und einer Verschlüsselungssoftware machte er ebenfalls Besitzansprüche geltend.
All diese Gegenstände wurden jedoch für eingezogen erklärt, weil sie mit Passwörtern gesichert sind, die Küssel und der mit ihm als Mittäter verurteilte Felix B. nicht preisgeben wollten. Für Richterin Kainz war damit der "dringende Verdacht gegeben, dass sie für die Tat verwendet wurden". Auch das Buch "Die Gaskammer-Lüge" des Wiener Revisionisten Wolfgang Fröhlich sah Küssel nicht wieder. Wozu er den Band denn grundsätzlich benötige, wollte Krainz wissen. "Zum Lesen. Ich habe 8000 Bücher", sagte der 57-Jährige.
Küssel erhielt Farbzeichnung und Stofftuch zurück
Sämtliche Gegenstände, die der Richterin geeignet schienen, "im weitesten Sinn eine verbotene ideologische Richtung zu schaffen bzw. zu festigen", verschwanden am Ende wieder in den Kartons. Ausgehändigt bekamen Küssel bzw. sein Anwalt unter anderem eine Farbzeichnung Küssels, ein Stofftuch und eine Gürtelschnalle, die Krainz als unbedenklich einstufte. Felix B. durfte sich über ein Wiedersehen mit Teilen seiner CD-Sammlung freuen. Die Richterin sah keinen Grund, Scheiben von Roxette, In Extremo und Gigi D'Agostino in der landesgerichtlichen Depositenstelle zu versenken.
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