Was genau ist im Winter 1999/2000 mit der damals 13-jährigen Susanne Zach im Klinikum Graz passiert? Ein ärztlicher Kunstfehler, wie ihr Vater und Gutachter sagen? Oder ist ein schicksalhafter Verlauf dafür verantwortlich, dass die heute 29-Jährige schwer behindert ist? Das behauptet die Gegenseite. Seit 13 Jahren wird in einem der längst dauernden Zivilprozesse verhandelt - bis heute ohne Urteil.
Im März 1999 muss sich das Mädchen einer komplizierten Aorta-Operation am Herzen unterziehen. Im folgenden Winter wird es mit hohem Fieber ins Spital eingeliefert. Dort verschlechtert sich der Zustand zusehends. Die junge Patientin hat eine schwere Infektion an ihrer Aorta-Prothese, die von den Ärzten nicht gefunden wird. Dazu wird ihr ein Medikament in Überdosierung verabreicht. Schließlich löst sich die Aorta ab. Das Mädchen erleidet einen Schlaganfall und fällt ins Koma. Eine Not-OP im Wiener AKH rettet Susanne das Leben. Aber sie ist schwerbehindert. Ein schicksalhafter Verlauf, wie die Grazer Ärzte und Krankenhausbetreiber KAGes behaupten?
"Sequenz von groben Fehlleistungen"
Susannes Vater, Franz Zach, der in Niederösterreich eine Zahnarztpraxis betreibt, beginnt einen langen Kampf um Gerechtigkeit. Für ihn steht fest, dass die Ärzte in Graz hätten erkennen müssen, was mit seiner Tochter los ist. Und sie hätten sofort handeln müssen. Das bestätigen ihm mehrere Gutachten. Zuletzt von deutschen Spezialisten, anhand von Videoaufnahmen der damaligen Behandlung in Graz. Eine derartige Sequenz von groben Fehlleistungen sei schwer erklärbar, so der Gutachter. Die Aufnahmen hat Franz Zach übrigens erst Jahre nach dem Vorfall erhalten.
Sechster Richter - 200.000 Euro Verfahrenskosten
Am 4. März wird der Rechtsstreit fortgesetzt. Quasi bei Stunde null. Der sechste Richter hat den Fall vor kurzem übernommen, einige vor ihm wurden wegen Befangenheit abgesetzt. Leider ziehe sich das Verfahren im Fall "der bedauernswerten jungen Frau" so lange hin, meint die KAGes dazu auf Anfrage. Dies hänge wohl in erster Linie damit zusammen, dass das bisherige Verfahren für den Grund und die Höhe der Ansprüche der Klagseite keinerlei Rechtsgrundlage ergeben habe.
Mehr als 200.000 Euro hat Franz Zach bisher in den Kampf David gegen Goliath gepumpt. Aber er gibt nicht auf. Seiner Tochter wegen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.