Der im April 2006 nach einem gescheiterten Abschiebeversuch von WEGA-Polizisten in einer Wiener Lagerhalle schwer misshandelte Bakary J. ist mit einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik in erster Instanz gescheitert. Im Zivilprozess - wir berichteten - forderte der aus Gambia stammende 42-Jährige über die bereits erhaltenen 110.000 Euro hinaus weitere 384.000 Euro.
Dies wies das Landesgericht für Zivilrechtssachen nun zurück. Die Verhandlung war im November des Vorjahres abgeschlossen worden, das Urteil erging am Dienstag schriftlich an Bakary J. Demnach bestätigte das Gericht, dass mit der bereits von der Finanzprokuratur geleisteten Zahlung alle finanziellen Ansprüche abgegolten seien. Gleichzeitig bestätigte der Senat aber den Anspruch von Bakary J. auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro, der in der Zahlung bereits inkludiert ist.
Auch monatliche Pension abgewiesen
Neben der zusätzlichen Entschädigung wies das Gericht auch die geforderte monatliche Pension von 1000 Euro sowie das Feststellungsbegehren ab, wonach die Republik auch für alle zukünftigen Schäden aufkommen müsse. Bakary J.'s Rechtsvertreter Nikolaus Rast war am Dienstagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wer trägt die Kosten der Verhandlung?
Insider hatten nach dem Verhandlungsverlauf einen solchen Richterspruch erwartet. Offen bleibt, wer für die Kosten der beiden in dem Verfahren bestellten Gutachter aufkommen soll. Auch darüber soll erst entschieden werden, wenn der Spruch Rechtskraft erlangt.
Wiederaufnahmeantrag bereits im Dezember abgelehnt
Das Urteil hat auch Auswirkungen auf die im Strafverfahren verurteilten Polizisten. Die Republik hatte Regressforderungen angekündigt, was bei einem Stattgeben der Amtshaftungsklage Forderungen in Höhe von an die 500.000 Euro erbracht hätte, die Verfahrenskosten nicht eingerechnet. Nicht zuletzt deshalb hatten sich die drei Ex-Beamten um eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens bemüht und Geständnisse aus dem Jahr 2006 acht Jahre später widerrufen. Der Wiederaufnahmeantrag war im Dezember 2015 vom Wiener Oberlandesgericht rechtskräftig abgelehnt worden.
Lesen Sie auch:
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.