Lebenslange Haft lautet das Urteil gegen einen 45-jährigen Mann, der im Vorjahr einen 59-jährigen Innsbrucker in dessen Schrebergarten getötet hatte. Das Opfer starb durch massive Kopfverletzungen, die der Beschuldigte dem Mann mit einem Stein zugefügt hatte. Der Angeklagte gestand die blutige Tat vor Gericht, bestritt jedoch bis zuletzt jegliche Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Er habe sein Opfer wenige Wochen vor der Tat kennengelernt und mit ihm Freundschaft geschlossen, schilderte der gebürtige Deutsche mit italienischer Staatsbürgerschaft vor Richter Thomas Dampf. Da er zu diesem Zeitpunkt keine Unterkunft hatte, habe ihm der 59-Jährige angeboten, dass er in seinem Schrebergartenhaus schlafen könne. "An jenem Abend haben wir zusammen einige Bier und Jägermeister getrunken sowie Joints geraucht", sagte der Beschuldigte.
"Er sagte, dass er mit mir schlafen will"
"Auf einmal hat er versucht, sich mir sexuell zu nähern, und gesagt, dass er mit mir schlafen will", so der 45-Jährige. Daraufhin habe er das Opfer weggeschubst, dann einen Stein genommen und mehrmals auf den Kopf seines Gegenübers eingeschlagen. Der 59-Jährige starb an einer Luftembolie und dem hohen Blutverlust, erläuterte der Gerichtsmediziner im Prozess.
"Dann habe ich die Leiche nach draußen gezogen, in einer Mulde eingegraben und Laub drübergelegt", so der Angeklagte. Heute wisse er nicht mehr, warum er den Stein genommen und zugeschlagen habe, beteuerte der Beschuldigte. Er wollte den 59-Jährigen aber keinesfalls töten. Nach der Tat fuhr der 45-Jährige noch in das Haus seines Opfers und fütterte dort die Katze. "Seinen Hund wollte ich eigentlich mitnehmen, bei Kufstein habe ich ihn dann aber ausgesetzt", so der Angeklagte. Er floh danach nach München und stieg dort in einem billigen Hotel ab, bis ihn die Polizei schließlich festnahm.
Kameramann stieß bei Dreharbeiten auf Leiche
Das Opfer selbst wurde Ende März 2015 von dessen Sohn als vermisst gemeldet. Über mehrere Wochen hinweg wurde nach der Leiche des Innsbruckers gesucht - erst ein Zufall führte schließlich zum Toten: Ein Kameramann entdeckte ihn bei Dreharbeiten in dem Schrebergarten.
Die Psychiaterin Adelheid Kastner attestierte dem Angeklagten in ihrem Gutachten Zurechnungsfähigkeit. Der 45-Jährige habe aber eine neurotische Persönlichkeitsstörung. "Er schiebt alle unangenehmen Dinge immer auf die Seite, kehrt sie unter den Teppich und verdrängt sie", so Kastner. In Innsbruck habe er sich dann in einer prekären und angespannten Situation befunden, was zu einer hohen unbewussten Anspannung geführt habe. Bei der Tat sei diese Anspannung dann vulkanartig ausgebrochen. "Grundsätzlich ist der Angeklagte aber kein aggressiver Mensch und es ist auch nicht davon auszugehen, dass er erneut gefährlich werden könnte", so die Psychiaterin.
"Ich entschuldige mich bei den Angehörigen"
Der 45-Jährige selbst zeigte sich in seinem Schlusswort reumütig: "Ich entschuldige mich bei den Angehörigen. Es tut mir leid, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen." Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, die Anklage gab keine Erklärung ab.
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