Jener in der Schweiz inhaftierte Gambier, der unter Verdacht steht, Ende Jänner in Wien ein Au-pair-Mädchen getötet zu haben, kann nach Österreich überstellt werden. Das hat das Schweizer Bundesamt für Justiz (BJ) entschieden. Der Mann hat sich bisher seiner Auslieferung widersetzt.
Mit einem Schreiben vom vergangenen Mittwoch hat das BJ die Auslieferung des Verhafteten an Österreich verfügt. Das BJ sei in seinem Auslieferungsentscheid zu dem Schluss gelangt, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt seien. Insbesondere sei der im österreichischen Ersuchen dargelegte Sachverhalt auch nach schweizerischem Recht strafbar, heißt es.
Der Auslieferungsentscheid ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Gambier kann innerhalb von 30 Tagen beim Bundesstrafgericht Beschwerde erheben. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann in besonderen Fällen - namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland - auch noch vor das Bundesgericht gebracht werden.
25-Jährige in Wien getötet
Der Tatverdächtige war am 4. Februar in einer Flüchtlingsunterkunft im Schweizer Kreuzlingen verhaftet worden. Der Festgenommene wird "aufgrund bisheriger Ermittlungsergebnisse" als Tatverdächtiger im Todesfall des 25-jährigen Au-pair-Mädchens in Wien geführt, so die Staatsanwaltschaft Wien. Das Opfer soll ihm Unterschlupf gewährt haben, um ihn vor der Abschiebung zu bewahren.
Die Leiche der US-Studentin war am Abend des 26. Jänner in ihrer Einzimmerwohnung in Wien-Wieden gefunden worden. Die Obduktion ergab Tod durch Ersticken. Wie es dazu kam, ist weiter unklar.
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