Jener Mann, der am Mittwochabend mit einer Schusswaffe in einem Kinosaal der Wiener Millennium City für Aufregung gesorgt hat, ist ein Justizwachebeamter. Der Mann besitzt einen Waffenpass und ist daher zum Führen einer Pistole berechtigt. Warum er diese ausgerechnet sichtbar in einen Kinosaal mitnahm, ist unklar. Das Justizministerium spricht von einem "unglücklichen Zwischenfall".
In Zeiten von Terroranschlägen in Paris und Brüssel liegen die Nerven auch in Wien bei vielen Menschen blank. So etwa am Mittwochabend bei der Preview des Films "Batman vs. Superman" in der Millennium City - als ein Besucher des Blockbusters die Polizei alarmierte: "Bitte kommen Sie schnell, ein Bewaffneter ist im Kinosaal!"
Gegen 21 Uhr rückte die Cobra mit einem Katastrophenzug der Wiener Berufsrettung und einer Hundestaffel an, die Millennium City wurde großräumig abgeriegelt. In einer Pause, als die meisten Zuschauer den Kinosaal verließen, wurde der Bewaffnete von Polizeibeamten aufgespürt und zur Rede gestellt, wobei sich herausstellte, dass er zum Tragen der Waffe berechtigt war.
"Unglücklicher Zwischenfall"
Im Justizministerium gab man sich dessen ungeachtet betreten über den "unglücklichen Zwischenfall", wie Mediensprecherin Britta Tichy-Martin sagte. "Er hat nicht seine Dienstwaffe, sondern eine private Waffe dabei gehabt", so Tichy-Martin. Aus welchen Gründen sich der Justizwachebeamte bewaffnet ins Kino begeben hatte, ist unklar. "Zu betonen ist, dass es zu keinem Zeitpunkt eine gefährliche Situation gegeben hat und der Beamte im Umgang mit Waffen ausgebildet ist", sagte Tichy-Martin.
Dass es ausgerechnet wenige Stunden nach den Terroranschlägen in Brüssel und noch dazu in einem Batman-Film zu dem Polizeieinsatz kam, was Erinnerungen an den Amoklauf von Aurora vom Juli 2012 weckte - bei einer Mitternachtspremiere des Streifens "The Dark Knight" waren in den USA zwölf Menschen erschossen und fast 60 verletzt worden -, sei "natürlich höchst unglücklich", so die Sprecherin.
Waffen künftig "möglichst verdeckt tragen"
Die Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen reagierte mit einer Dienstanweisung auf den Vorfall. Mitarbeiter mit einem Waffenpass werden darin dazu angehalten, beim Mitführen einer Waffe in Zukunft einen "besonders sensiblen Umgang zu pflegen" und die Waffe "möglichst verdeckt zu tragen", gab Tichy-Martin bekannt.
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