21 Tote in Duisburg
Loveparade-Katastrophe: Prozess geplatzt
Das Landgericht Duisburg hat eine Anklage im Strafverfahren zur Loveparade-Katastrophe im Jahr 2010, bei der 21 Menschen ums Leben kamen und mehr als 600 verletzt wurden, nicht zugelassen. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wurde abgelehnt, teilte das Gericht am Dienstag mit. Gegen die zehn Angeklagten bestehe "kein hinreichender Tatverdacht", befand die Strafkammer.
Die Vorwürfe der Anklage könnten mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden, hieß es. Eine Verurteilung der Angeklagten sei deshalb nicht zu erwarten. Rechtsanwalt Volker Römermann teilte nach der Entscheidung des Gerichts mit: "Mit einem Prozess wäre niemandem geholfen." Er vertritt mit zwei anderen Anwälten einen Beschuldigten, der für den Loveparade-Veranstalter Lopavent tätig war.
21 Tote und Hunderte Verletzte im Juli 2010
Wegen der Tragödie mit 21 Toten und mehr als 600 Verletzten am 24. Juli 2010 hatte die Staatsanwaltschaft vor gut zwei Jahren Anklage gegen sechs Bedienstete der Stadt Duisburg und vier Mitarbeiter der Loveparade-Veranstalterfirma erhoben. Ihnen wurden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Ein Gedränge am Zugangsbereich des Geländes hatte zu der Katastrophe geführt.
Weltweites Entsetzen nach Duisburger Katastrophe
Die Ermittlungen gestalteten sich wegen der komplexen Vorgänge, die zu dem Massengedränge führten, von Anfang an sehr schwierig. Das Unglück in der Ruhrgebietsstadt hatte weltweit Entsetzen ausgelöst.
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