Nun ist es amtlich: Die Gläubiger der Heta (Ex-Hypo-Kärnten) müssen auf 54 Prozent ihrer Forderungen von 11,2 Milliarden Euro verzichten, verlieren also 6,4 Milliarden Euro. Das hat die Finanzmarktaufsicht Sonntagnachmittag beschlossen. Diese Summe müssen sich die Gläubiger nun beim Land Kärnten holen.
Konkret hat die FMA Folgendes verfügt: Besicherte Anleihen der Hypo/Heta werden auf 46% ihres Wertes "geschnitten", unbesicherte (Wert 900 Mio. €) sogar ganz gestrichen. Zusätzlich fallen alle Zinsen seit März 2015 weg. Weiters wurde die Laufzeit der ausständigen Anleihen auf Ende 2023 verlängert.
Die FMA beruft sich dafür auf Berechnungen, wonach die Heta derzeit 17,6 Mrd. € Verbindlichkeiten und 9,6 Mrd. € Vermögen hat, also mit 8 Mrd. € überschuldet ist. Dieses Minus wird sie laut Plan bis 2020 nicht voll durch Vermögensverkäufe abdecken können - die Differenz ergibt den Schuldenschnitt.
Dieser sei für die Gläubiger noch immer um 1,4 Mrd. € besser als eine Insolvenz der Heta, so die FMA. Gläubiger der Hypo-"Bad Bank" Heta sind überwiegend deutsche Banken, Versicherungen und Fonds, aber auch die anderen heimischen Hypobanken (gehören den Ländern). Sie alle pochten bisher strikt darauf, ihre gesamten 11 Mrd. € zurückzubekommen.
Wie geht es nun weiter?
Jahrelange Rechtsstreitigkeiten wären auch den Gläubigern nicht recht. Weiters haben einige involvierte Banken ihre Hypo-Anleihen bereits auf etwa 50% abgeschrieben, hätten also bei einem Vergleichsdeal etwas zu gewinnen.
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