Lebenslang lautet das Urteil gegen einen 52-Jährigen in Korneuburg, der im Oktober des Vorjahres seine 46 Jahre alte Lebensgefährtin im Zuge eines Streits aus Eifersucht erstochen hatte. Er bereue seine Tat sehr und habe die Frau nicht töten wollen, erklärte der Angeklagte via Dolmetscherin bis zuletzt. Das Urteil fiel einstimmig aus, ist aber nicht rechtskräftig.
Es war nicht das erste Mal, dass der unterstandslose ungarische Staatsbürger wegen Mordes vor Gericht stand und auch zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Er hatte in seiner Heimat im Jahr 1997 seine damalige Lebensgefährtin ebenfalls erstochen und war dafür zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. 2007 wurde er entlassen und lernte das spätere zweite Opfer kennen.
Ab 2009 lebte das Paar, das kräftig dem Alkohol zusprach, obdachlos in Österreich - zunächst in verschiedenen Unterkünften, dann ab 2013 in Himberg. Dort wohnte zeitweise, wenn er nicht gerade in Haft war, auch ein Landsmann (Jahrgang 1981). Diesen trafen die beiden an jenem 30. Oktober 2015 am Bahnhof Speising wieder und willigten ein, ihn erneut aufzunehmen - und das obwohl der Angeklagte auf den jüngeren Mann offenbar eifersüchtig war. So soll es zwischen der 46-Jährigen und dem 35-Jährigen zum Sex gekommen sein.
Wuchtiger Messerstich
In Himberg angekommen, konsumierte das Trio gemeinsam Alkohol, dann verließ der Mann das Abbruchhaus wieder - und das Paar begann zu streiten. Der Angeklagte schlug der 46-Jährigen heftig ins Gesicht, und als sie später bereits im Bett lag, stach er mit einem Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge wuchtig zu. Der Stich in die Brust durchstieß eine Rippe und eröffnete den Herzbeutel. Die Frau verblutete - sie wäre aber laut Sachverständigengutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu retten gewesen, wenn der Mann die Rettung gerufen hätte, betonte die Anklägerin. Stattdessen schleifte er den reglosen Körper durch den Gang und versteckte ihn im Vorraum zur Toilette.
Zwei Tage später verließ der Angeklagte das Haus und hielt dann sich in Wien auf, ehe er am 5. November der Polizei anzeigte, seine Lebensgefährtin tot aufgefunden zu haben. Er gab weiters einen festgestellten Gelddiebstahl vor, verstrickte sich aber bei seiner Einvernahme in Widersprüche und wurde als Tatverdächtiger festgenommen.
Opfer verblutete langsam
Gerichtsmediziner Wolfgang Denk führte aus, dass das - im Bett überraschte - Opfer keine Abwehrverletzungen hatte. Die 46-Jährige sei erheblich alkoholisiert gewesen und wies frische Verletzungen im Gesicht auf, die von den im Zuge des Streits erlittenen Schlägen herrührten. Nach der lebensbedrohlichen Stichverletzung verblutete die Frau langsam - sie dürfte noch etwa zehn Minuten gelebt haben.
Gutachter Werner Brosch beschrieb den 52-Jährigen als alkoholabhängig, psychiatrisch unauffällig, emotional instabil und frustrationsintolerant, mit einer kombinierten, aber nicht gravierenden Persönlichkeitsstörung. Der Sachverständige attestierte dem Beschuldigten - auch im Wissen um die vorangegangene gleich gelagerte Tat - im Zusammenspiel von Wut und Alkohol eine höhere Gefährlichkeitsprognose als durchschnittlich. Vom Berauschungsgrad her sei der Mann, der keine Erinnerungslücken habe, zurechnungsfähig.
Der Erschwerungsgrund für die Strafbemessung lag auf der Hand, verwies Richter Manfred Hohenecker auf die einschlägige Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes an seiner damaligen Partnerin 1997 in seiner Heimat Ungarn. Zudem habe sich das im Bett überraschte Opfer nicht wehren können. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten wirkte sich nicht mildernd aus, weil er schwerer Alkoholiker sei und regelmäßig getrunken hatte.
Richter: "Reue schaut anders aus"
Und zum Geständnis in der Verhandlung am Freitag meinte Hohenecker: "Reue schaut anders aus." Der Angeklagte habe zur Aufklärung wenig beigetragen, sondern sei aufgrund der objektiven Beweislage überführt worden. Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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