Österreich streitet

Berlin beschränkt Sozialhilfe für EU-Ausländer

Ausland
28.04.2016 08:57

Während in Österreich weiter über die Reform bzw. Kürzungen bei Mindestsicherung und anderen Sozialhilfen gestritten wird, macht Deutschland Ernst: Laut einem aktuellen Gesetzesentwurf will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Sozialhilfeanspruch von Ausländern aus anderen EU-Staaten drastisch beschränken. EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz-IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben.

Erst wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" habe, sollten EU-Bürger einen Anspruch auf diese Leistungen haben, heißt es in dem Gesetzesentwurf weiter, der nun in die Ressortabstimmung geht.

Für EU-Bürger, die künftig von der Sozialhilfe ausgeschlossen sein sollen, sieht der Gesetzesentwurf einen neuen Anspruch auf einmalige Überbrückungsleistungen vor: Längstens für vier Wochen sollten die Betroffenen Hilfen erhalten, um den unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körper- und Gesundheitspflege zu decken. Zugleich sollen sie ein Darlehen für die Rückreisekosten in ihr Heimatland erhalten, wo sie anschließend Sozialhilfe beantragen könnten.

Das deutsche Bundessozialgericht in Kassel hatte kürzlich festgelegt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt zwingend Anspruch auf Sozialhilfe haben. Städte und Gemeinden, die für die Sozialhilfe aufkommen, fürchten zusätzliche Milliardenkosten und drängen auf Abhilfe des Gesetzgebers.

Streit bei Reform um Mindestsicherung in Österreich
In Österreich wird hingegen gerade um eine Reform der bedarfsorientierten Mindestsicherung gestritten: Erst am Dienstag ließ die ÖVP der SPÖ via Pressemeldung ausrichten, dass sie ein "Verhandlungsergebnis herbeizureden versucht, das es leider noch nicht gibt". Die Vorschläge der Sozialdemokraten, bei den Kinderzuschlägen geringfügig zu kürzen, sind etwa für ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka "nicht mehr als ein finanzielles Placebo".

Es fehle etwa eine Vereinbarung für eine "Mindestsicherung light" nach dem Beispiel Oberösterreichs, also eine separate Mindestsicherung für Asylberechtigte, so Sozialsprecher August Wöginger, "weil diese in Ermangelung von Deutschkenntnissen, Integration und verwendbarer Ausbildung dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung stehen". Zudem fehle eine Einigung über einen Sanktionskatalog bei Arbeits- oder Integrationsverweigerung.

Regierung rechnet mit zwei Milliarden "Flüchtlingskosten"
Die Regierung rechnet heuer mit zwei Milliarden Euro "Flüchtlingskosten" - davon 1,6 Milliarden für Sozialleistungen. Das geht aus dem Stabilitätsprogramm hervor, das am Dienstag nach Brüssel geschickt wurde. Die EU-Defizitziele kann Österreich heuer nur unter Ausklammerung der Zusatzkosten für Flüchtlinge erreichen, wobei die Regierung darauf drängt, das auch 2017 zu erlauben.

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