Knapp ein Drittel aller im Vorjahr in Österreich im Straßenverkehr getöteten Personen kam durch die Folgen von Ablenkung ums Leben. Verkehrsminister Gerald Klug hat mit einer Kraftfahrgesetz-Novelle auf die jüngste Entwicklung reagiert. Am Donnerstag wurde im Parlament die Ausweitung des Handyverbots am Steuer beschlossen.
"Wir weiten das Handyverbot aus und regeln damit genau, in welchen Fällen ein Mobiltelefon am Steuer verwendet werden darf", so Klug. Bis dato umfasst das Verbot nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung. "Unachtsamkeit im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt. Damit gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer", so der Minister.
Schreiben und Lesen von SMS, E-Mail & Co. verboten
Weiterhin erlaubt ist das Telefonieren mit einer Freisprecheinrichtung. Zudem darf das Handy auch als Navigationssystem verwendet werden, wenn es im Wageninnern befestigt ist. Ausdrücklich verboten sind hingegen das Schreiben und das Lesen von SMS, E-Mails oder Nachrichten auf Social-Media-Kanälen wie etwa Facebook sowie das Internetsurfen.
Alle Details darüber, in welchen Fällen die Verwendung des Handys erlaubt bzw. verboten ist, sind auf der Website des Verkehrsministeriums einsehbar. Wer gegen die Bestimmungen der Handybenutzung verstößt, wird mit einem Organmandat in Höhe von 50 Euro bestraft.
Tachostand soll in Datenbank gespeichert werden
Die Kraftfahrgesetz-Novelle umfasst außerdem Verwaltungsstrafen für Veränderungen des Kilometerzählers. In Zukunft wird im Rahmen der "Pickerl"-Überprüfungen nach Paragraf 57a der Tachostand von Fahrzeugen durch die Werkstätte in einer eigenen Datenbank erfasst.
Durch die regelmäßige Aufzeichnung über mehrere Jahre und die gesetzliche Verpflichtung, den Kilometerstand nach Reparaturen bzw. einem Tausch wieder einzustellen, könnten die Angaben lückenlos nachvollzogen werden und Manipulationen am Tachometer würden wesentlich schwieriger, hofft Klug.
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