Mindestens siebenmal hat es im Großraum Wien von 19. bis 27. April Polizeieinsätze wegen Bombendrohungen gegeben, die auf den selben Urheber zurückgehen sollen. Die Alarme erwiesen sich in allen Fällen als unbegründet. Das Landeskriminalamt hat jetzt den Anrufer ausgeforscht. Er ist einschlägig amtsbekannt, gilt aber wegen einer psychischen Erkrankung als haftunfähig.
Sieben Mal soll der Mann diesmal Firmen und Einrichtungen von Telefonzellen aus mit einer Bombe gedroht haben. Betroffen waren dem Vernehmen nach etwa die Telekom, die Wiener Linien und die ÖBB, aber auch die Telefonseelsorge.
Die Urheberschaft ist für die Polizei nach der Untersuchung von DNA-Spuren aus den Telefonzellen und Auswertungen der Tonbandaufnahmen von den Drohanrufen geklärt. Der Mann wurde auf freiem Fuß angezeigt, sagte Polizeisprecher Patrick Maierhofer.
Wegen psychischer Erkrankung zurechnungsunfähig
Der Beschuldigte habe sich bis vor Kurzem wegen gefährlicher Drohung fast acht Monate lang in Untersuchungshaft befunden, hieß es in einem Bericht der Tageszeitung "Die Presse" kürzlich, nachdem die Serie von Bombendrohungen neuerlich begonnen hatte. Mitte April sei er freigesprochen worden: Der Richter habe den Angeklagten wegen seiner psychischen Erkrankung für zurechnungsunfähig befunden.
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