Manchmal kann man den langersehnten Urlaub trotz aller Vorfreude leider nicht antreten: Ein Unfall, eine Erkrankung, aber auch die Kündigung können Ursachen sein, warum man zu Hause bleiben muss. Dann hat man hoffentlich eine Stornoversicherung abgeschlossen. Wie Sie damit zu Ihrem Geld kommen, erfahren Sie hier.
Eine Stornoversicherung haben Sie entweder bewusst bei Reisebuchung abgeschlossen, oder Sie haben bei Ihrer Kreditkartenversicherung automatisch eine Reiseversicherung inkludiert. So oder so, Sie müssen den Schadenfall einreichen, damit Sie zu Ihrem Geld kommen. Was jedenfalls erforderlich ist, ist das Vorhandensein eines Stornogrundes. Denn einfach so ohne speziellen Grund zu stornieren, wird von der Reiseversicherung nicht übernommen.
Stornogründe
Grundsätzlich ist für Sie zwar jeder Grund, der Sie bewegt, eine Reise nicht anzutreten, ein Stornogrund. Aber im Rahmen einer Reiseversicherung gibt es ausdrücklich definierte Stornogründe, aufgrund derer Sie tatsächlich eine Entschädigungsleistung bekommen. Meist ist das eine Krankheit bei Ihnen oder einem der Mitreisenden bzw. einem engen Familienangehörigen oder bei einem Todesfall im Familienkreis. Andere Stornogründe sind beispielsweise eine Schwangerschaft, die Kündigung durch den Arbeitgeber oder die Einberufung zum Bundesheer, aber zum Beispiel auch das Nichtbestehen der Matura bei Buchung einer Maturareise. Details für Ihren Stornovertrag finden Sie in den zugehörigen Versicherungsbedingungen, die Sie vor Vertragsabschluss gründlich prüfen sollten.
So rasch wie möglich stornieren
Tritt der Fall des Falles ein, sollten Sie den Urlaub so bald wie möglich nach Bekanntwerden des Stornogrundes stornieren. Das hat zwei Gründe: Erstens schulden Sie Ihrem Vertragspartner im Normalfall geringere Rücktrittsgebühren, je länger Sie vor dem Antreten des Urlaubs stornieren. Und zweitens ist bei vielen Reiseversicherungen in den Bedingungen festgehalten, dass ein Stornieren unmittelbar nach Bekanntsein des Stornogrundes erfolgen muss. Andernfalls kann sich die Versicherung leistungsfrei halten.
Wie stornieren?
Am besten stornieren Sie schriftlich. Zumindest per E-Mail, besser aber per Fax mit Unterschrift. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht bzw. über ein Reisebüro, dann stornieren Sie dort. Haben Sie selbst gebucht, müssen Sie direkt beim Hotel und gegebenenfalls beim Verkehrslinienbetreiber, also z.B. der Fluggesellschaft, stornieren. Sie bekommen daraufhin eine Stornobestätigung mit einer Abrechnung der Rücktrittsgebühren, die meist binnen einer 14-tägigen Frist zu bezahlen sind.
Diese Abrechnung sollten Sie unmittelbar begleichen und zusammen mit der Zahlungsbestätigung sowie einer Bestätigung Ihres Stornogrundes an die Versicherungsgesellschaft schicken. Die Bestätigung kann z.B. das ärztliche Attest, die Sterbeurkunde, der Einberufungsbefehl oder das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers sein. Wollen Sie sichergehen, dass Sie alle Unterlagen übermitteln, die zur Bearbeitung des Falles erforderlich sind, rufen Sie vorher kurz bei der Hotline der Versicherung an und lassen Sie sich durchgeben, was benötigt wird. Denn je kompletter die Unterlagen, desto schneller kommen Sie zu Ihrem Geld.
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