Unfassbare Vorgänge rund um jenen jungen Afghanen, der im April zusammen mit zwei Landsmännern eine 21-jährige Studentin am Wiener Praterstern vergewaltigt haben soll: So soll jene Justizwachebeamtin, die der 16-Jährige während seiner U-Haft in der Justizanstalt Josefstadt brutal attackiert hatte, nun selbst angezeigt worden sein! Der junge Afghane soll bei dem Gerangel blaue Flecken erlitten haben.
Der 16-jährige Afghane steht im dringenden Tatverdacht, gemeinsam mit zwei Landsmännern im April eine 21-jährige Studentin auf einer Toilette am Wiener Praterstern brutal vergewaltigt zu haben. Die Täter richteten ihr Opfer dabei übel zu - schlugen den Kopf der jungen Frau unter anderem mit voller Wucht gegen die Toilettenschüssel.
Danach ergriff das Trio die Flucht. Die Verdächtigen konnten - nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Polizeipräsenz am Gewalt-Hotspot Praterstern - noch in der Tatnacht festgenommen werden. Seither sitzt der 16-Jährige mit seinen beiden Komplizen in der Justizanstalt Josefstadt in U-Haft.
Justizwachebeamtin auf Krankenstation attackiert
Aber auch hier ließ der mutmaßliche Sexualstraftäter seinen Aggressionen freien Lauf und attackierte nur wenige Tage nach seiner Inhaftierung auf der Krankenstation eine Justizwachebeamtin. Was der 16-Jährige jedoch nicht wusste: Er geriet dabei an eine Kampfsportlerin, die sich tatkräftig zu wehren wusste.
Genau diese Selbstverteidigung soll der Frau nun zum Verhängnis werden: Wie die Tageszeitung "Heute" berichtet, zeigte die Jugendgerichtshilfe die Beamtin nun an. Der 16-Jährige soll "blaue Flecken erlitten" haben, so ein Beamter in dem Bericht. Gegenüber krone.at konnte die Pressestelle des Bundesministeriums für Justiz nicht bestätigen, ob tatsächlich eine Anzeige vorliegt. Allerdings ließ Pressesprecherin Britta Tichy-Martin im Gespräch durchblicken: "Ich kann Ihnen sagen, es gibt wechselseitige Vorwürfe - wie das in solchen Fällen halt häufig vorkommt."
Kostspielige Therapie
Laut dem "Heute"-Bericht dürfte die Anzeige gegen die Justizwachebeamtin aber nicht der einzige Aufreger sein: So soll der Afghane an einer seltenen Blutkrankheit leiden und deshalb eine - für den Steuerzahler - kostspielige Therapie in Höhe von 24.000 Euro benötigen. Auch hier zeigte sich die Sprecherin des Justizministeriums gegenüber krone.at mit Verweis auf den Datenschutz bedeckt: "Im konkreten Fall darf ich keine Auskunft geben. Die Justiz ist dazu verpflichtet, die Persönlichkeitsrechte aller Personen zu wahren." Mit dem Nachsatz: "Wenn jemand behandlungsbedürftig ist, wird er natürlich medizinisch versorgt. Dazu sind wir verpflichtet."
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