Wegen Schlepperei sind am Freitag am Landesgericht Innsbruck sowie in Korneuburg insgesamt vier Personen schuldig gesprochen worden. Sie fassten Freiheitsstrafen von zwei bis fünf Jahren aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
In Innsbruck wurde ein 27-jähriger Pakistaner zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Er soll zwischen 2013 und 2016 "viele" Landsleute nach Europa geschleppt haben. Außerdem soll er rund 150 Personen von Wien weiter nach Deutschland und Italien begleitet haben.
Der 27-Jährige zeigte sich vor Gericht teilweise geständig. Er habe Flüchtlingen, die in Wien angekommen sind, Tickets für ihre Weiterreise nach Deutschland oder Italien gekauft und ihnen die richtigen Züge gezeigt. Teilweise habe er die Menschen auch selbst nach Innsbruck oder Salzburg gebracht. Die Flucht von Pakistan nach Europa habe er jedoch lediglich für drei Personen organisiert, darunter sein Bruder und sein Cousin, sagte der Angeklagte. Zeugenaussagen, denen zufolge der Angeklagte die Flucht vieler Personen nach Europa organisiert haben soll, tat der 27-Jährige als Lügen ab.
"Er lebt in einem Palast"
Mehrere Zeugen, die alle durch den Beschuldigten nach Österreich gelangt waren, sagten vor Gericht jedoch aus, dass der Angeklagte über Telefonate in seinem Heimatdorf in Pakistan Schleppungen organisiert habe. "Ich habe das Geld an den Vater des Angeklagten gezahlt", meinte einer von ihnen. So kostete eine Schleppung von Pakistan nach Österreich rund 5000 bis 8000 Euro. "Er hat mehrere Häuser und Grundstücke in Pakistan. Er lebt in einem Palast", sagte der Zeuge über den Angeklagten.
Angeklagter bittet "um eine zweite Chance"
Der 27-Jährige gab indes in seinem Schlusswort an, nicht gewusst zu haben, dass es illegal sei, Schleppungen zu organisieren. Er habe das österreichische Staatsgebiet ja nie verlassen, beteuerte er. "Ich bitte um Verzeihung und um eine zweite Chance", sagte der Pakistaner.
Prozess um Schleppungen von Flughafen Wien nach USA
Mehrjährige Freiheitsstrafen wegen Schlepperei fassten am Freitag vor dem Landesgericht Korneuburg auch drei ehemals bei Firmen am Flughafen Wien Beschäftigte aus. Sie hatten laut Anklage einem Dutzend Personen aus Sri Lanka Flüge in die USA ermöglicht bzw. dies versucht, indem sie ihnen getürkte Boarding-Karten übergaben und sie durch Personaleingänge an den Passkontrollen vorbeischleusten.
Die aus Sri Lanka stammenden Zwillinge (31) wurden zu drei bzw. zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 22-jährige Zweitangeklagte, der seine Mitwirkung von Beginn an eingestanden hatte, erhielt zwei Jahre Freiheitsstrafe, davon 20 Monate bedingt. Allen drei wird die U-Haft im Frühjahr 2015 angerechnet. Die Beschuldigten und der Staatsanwalt nahmen Bedenkzeit bzw. gaben keine Erklärung ab, das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig.
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