Mit einem Urteil von zehn Monaten unbedingter Haft ist am Dienstag am Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen den berühmt-berüchtigten Sprayer Puber alias Renato S. rund um ein angeblich gestohlenes Fahrrad zu Ende gegangen. Der Spayer wurde aber nicht wegen Diebstahls, sondern wegen schwerer Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und illegalen Waffenbesitzes belangt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Vor Gericht bestritten Puber und ein Mitangeklagter vehement, in den Nachtstunden des 12. April das Fahrrad gestohlen zu haben. Das Rad sei vielmehr Eigentum des Sprayers gewesen. Nachdem sie die Nacht zuvor durchgetrunken hatten, stellte Puber es in der Nähe der Wohnung des Mitangeklagten in Wien-Margareten ab. "Ich hatte keine Lust mehr, es zu schieben. Wir waren wirklich sehr breit", unterstrich der Schweizer.
Mit Bolzenschneider Rad gesucht
Den Tag danach verbrachten die beiden ihren Angaben zufolge verkatert in der Wohnung. Gegen 2.45 Uhr beschlossen sie schließlich, sich auf die Suche nach dem Rad zu machen. Da der Schlüssel verloren gegangen war, nahmen sie vorsorglich einen Bolzenschneider mit. Die Uhrzeit war für die ehemaligen Securitys nicht ungewöhnlich: "Wir sind nachtaktive Menschen."
Der Mitangeklagte versuchte zuerst, das Schloss bei einem falschen Rad aufzubrechen, wurde von Puber aber rechtzeitig gestoppt. Schließlich fanden sie Rad des Sprayers und brachen es auf. Zum Pech der beiden fand zeitgleich eine Schwerpunktaktion der Polizei gegen Fahrraddiebstähle statt. Die Beamten legten das Verhalten der in schwarz gekleideten Männer samt Bolzenschneider als kriminell aus: Nach einer kurzen Observation erfolgte von Zivilbeamten der Zugriff.
"Als hätte ich gerade eine Bank überfallen"
"Das ging von null auf hundert. Die stürmten aus den Autos und ich hatte plötzlich Pistolen vor meinem Gesicht - als hätte ich gerade eine Bank überfallen", sagte Puber. Auch der Mitangeklagte konnte die Situation zuerst nicht richtig einordnen: "Ich wusste nicht, ob das Tschetschenen sind, die uns von der Arbeit kennen und uns ein Messer reinrammen wollen", sagte er.
Bei der Festnahme setzte sich Renato S. den Polizisten zufolge heftig zu Wehr und verletzte einen Beamten mit einem Tritt am Gelenk des Daumens der rechten Hand. "Ich wollte wirklich niemanden verletzen, das waren instinktive Schutzbewegungen", so der Sprayer. Richterin Elisabeth Reich räumte der "guten Geschichte" rund um das gestohlene Fahrrad zumindest ein, dass sie zumindest wahr sein könnte. Schließlich handelte es sich um ein "nicht sehr schönes" Gefährt mit einem Wert von rund 50 Euro. Puber und der Mitangeklagte wurden in diesem Fall freigesprochen.
Butterfly-Messer und Pfefferspray sichergestellt
Sein Verhalten während Amtshandlung hat für den Sprayer aber rechtliche Konsequenzen: Er wurde wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verurteilt. Da bei ihm trotz Waffenverbots ein Pfefferspray und ein Butterfly-Messer sichergestellt wurden, wurde er auch wegen illegalen Waffenbesitzes belangt. Insgesamt setzte es zehn Monate unbedingte Haft. Nach Rücksprache mit Anwalt Nikolaus Rast nahm der Sprayer das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Haftstrafe im Jahr 2014
Der Schweizer war bereits einmal mit dem Gesetz in Konflikt geraten: An zahlreichen Mauern und Hauswänden in Wien hatte der Sprayer seine Spuren in Form seines Tags "Puber" hinterlassen. 2014 wurde er wegen Sachbeschädigung in 232 Fällen angeklagt. Da jedoch auch zahlreiche Nachahmungstäter aktiv waren und den Schriftzug verwendeten, konnte man Renato S. nicht alle Fälle nachweisen. Er fasste schließlich eine Haftstrafe von 14 Monaten - vier davon unbedingt - aus.
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