Übergriff in Wien

Flüchtling vergewaltigt Bub: Sechs Jahre Haft

Österreich
14.06.2016 12:19

Ein 20 Jahre alter Flüchtling aus dem Irak, der am 2. Dezember des Vorjahres im Theresienbad in Wien-Meidling einen erst zehn Jahre alten Buben vergewaltigt hat, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen und Vergewaltigung verurteilt worden. Das Urteil, sechs Jahre Haft, ist nicht rechtskräftig.

Der Iraker war im vergangenen September über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Am ersten Verhandlungstag im April hatte er zugegeben, den unmündigen Schüler an der Hand gepackt, in eine WC-Kabine gedrängt, die Tür von innen verriegelt und den Buben missbraucht zu haben. Zu den psychischen Folgen der Tat stellte Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter nun in einem Gutachten fest, dass das Opfer seither an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung leidet, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.

Im Wiener Theresienbad kam es zum Übergriff. (Bild: Florian Hitz)
Im Wiener Theresienbad kam es zum Übergriff.

Bei Opfer "tiefgreifende Verzweiflung ausgelöst"
Während der Erörterung des Gutachtens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Staatsanwalt bemerkte allerdings in seinem Schlussplädoyer unter Berufung auf die Expertise, der Zehnjährige habe nicht nur Hämatome und somit körperliche Verletzungen davongetragen: "Die Tat hat bei ihm eine tiefgreifende Verzweiflung ausgelöst." Arno Pajek, der Rechtsvertreter des Buben, sagte, er habe es in seinen 13 Jahren als juristischer Prozessbegleiter selten erlebt, "dass mit einer derartigen Brutalität gegen einen Minderjährigen vorgegangen wird. Er hat geweint, und er (der Täter, Anm.) hat trotzdem nicht aufgehört."

Für Verteidiger Roland Kier war es demgegenüber "der leichteste Fall". In seiner Laufbahn habe er immer wieder Missbrauchsfälle erlebt: "Normalerweise sind das Familienväter, die jahrelang ihre Töchter missbrauchen." Im Unterschied dazu handle es sich bei der inkriminierten Straftat "rein rechtlich" um einen "Minimalfall, weil er drei, vier Minuten gedauert hat".

Der 20-Jährige war in erster Instanz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. (Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)
Der 20-Jährige war in erster Instanz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.

Täter: "Bin Gelüsten nachgegangen"
Der Angeklagte war kurz nach der Tat noch im Hallenbad festgenommen worden. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion Hufelandgasse in Bewegung, entdeckten den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett und führten ihn ab. In seiner ersten Befragung legte der 20-Jährige ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen "Gelüsten nachgegangen". Er habe "seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt".

Auf die Frage der Beamten, ob es nicht auch im Irak verboten sei, mit zehnjährigen Buben Sex zu haben, antwortete der Flüchtling: "So etwas ist in jedem Land der Welt verboten." Darüber hinaus räumte er ein: "Wenn Sie mir sagen würden, das Opfer ist jünger, würde ich es auch glauben."

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Strafrahmen bis zu 15 Jahre
Dem Schöffensenat erschien die verhängte Strafe bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren angemessen. Dem Angeklagten wurden seine bisherige Unbescholtenheit, sein Alter unter 21 und die "ungünstigen Lebensbedingungen" mildernd angerechnet.

Der missbrauchte Bub bekam 4730 Euro an finanzieller Wiedergutmachung zugesprochen. Der Angeklagte bat nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Roland Kier um Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

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