Der niederösterreichische Novomatic-Konzern hat neuerlich eine Niederlage vor Gericht erlitten. Ein Niederösterreicher, der sein gesamtes Vermögen verspielt hatte, verklagte das Glücksspielunternehmen auf Rückzahlung seiner erlittenen Verluste und bekam in erster Instanz recht. "Novomatic muss ihm 372.220 Euro rückerstatten", so das Landesgericht Wiener Neustadt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Begründet hat das Landesgericht Wiener Neustadt seine am 14. Juni ergangene Entscheidung mit der mangelnden Geschäftsfähigkeit des Spielers. Der 55-jährige Niederösterreicher, ein Polizeibeamter in Pension, hat jahrelang fast täglich bis zu 15 Stunden an Automaten gespielt. "Sein gesamtes Vermögen wurde aufgebraucht. Seine beiden Kinder mussten auf Matratzen schlafen, weil Geld für ein neues Bett nicht vorhanden war. Am Ende verspielte er sogar das Geld für das Begräbnis seines Vaters", so "Automatenkläger" Thomas Sochowsky.
Sochowsky war früher Geschäftspartner von Novomatic, geht aber seit Jahren gerichtlich gegen den weltweit tätigen Konzern aus Gumpoldskirchen vor. Er vertritt laut Eigenangaben rund 240 Spieler, die bei Novomatic Geld verzockt haben und sich dies via Klage zurückholen wollen. Im Erfolgsfall kassiert er 10 bis 20 Prozent des erstrittenen Betrags.
Novomatic: "Wir prüfen dieses Urteil"
Novomatic überlegt, gegen das aktuelle Urteil vorzugehen. "Wir prüfen dieses Urteil im Hinblick auf eine Berufung, da erstinstanzliche Urteile zu diesem Themenkomplex - wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat - von der Rechtsmittelinstanz besonders genau überprüft werden und auch schon vollumfänglich zu unseren Gunsten aufgehoben und damit Klagen rechtskräftig abgewiesen wurden", so Konzernsprecher Hannes Reichmann am Mittwoch.
Zwölf Klagen anhängig
Aktuell hat Anwalt Peter Ozlberger zwölf Spielerklagen eingebracht, so Sochowsky. Bisher liegen drei Urteile vor: Vergangene Woche wurde Novomatic mündlich zur Zahlung von 105.000 Euro an einen Spieler verdonnert. Novomatic hat bereits angekündigt, dagegen zu berufen. In einem anderen Verfahren hatte das Erstgericht dem Kläger ebenfalls recht gegeben, die zweite Instanz wies die Klage jedoch ab. Nun ist der Oberste Gerichtshof (OGH) am Zug. In dem Verfahren geht es um die Gesetzmäßigkeit der Automaten.
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