Kontenlöschung & Co.

Sterben 2.0: Wie man den digitalen Nachlass regelt

Web
12.07.2016 06:51

Konten in sozialen Medien, bei Online-Shops oder Partnerbörsen: Wenn jemand stirbt, hinterlässt er zahlreiche digitale Spuren im Internet. Kümmern sich die Erben nicht um diesen digitalen Nachlass, bleiben die Spuren lange Zeit für jeden Internetnutzer sichtbar - mit teils unangenehmen Folgen. Um ungewollten Überraschungen vorzubeugen, sollte man den digitalen Nachlass deshalb im Testament berücksichtigen.

Nach dem Tod eines geliebten Menschen Zugang zu E-Mail- und Social-Media-Konten zu erlangen, ist nicht einfach. Wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, gewähren bei Weitem nicht alle Online-Dienste Hinterbliebenen nach dem Ableben eines Nutzers Zugriff auf dessen digitalen Nachlass. Bei deutschen oder österreichischen Anbietern können sich Hinterbliebene zwar oft Zugriff verschaffen, indem sie beim Anbieter anfragen und sich ausweisen, internationale Anbieter machen es Erben dagegen oft nicht so leicht.

(Bild: thinkstockphotos.de)

Digitaler Nachlass überrascht Erben bisweilen
"Manche Erben sind überrascht, wenn sie erfahren, dass der Opa online gepokert hat - und dabei vielleicht sogar Hunderte Euro erspielt hat", zitiert die Zeitung Christopher Eiler, der sich mit seiner Firma Columba auf das Verwalten des digitalen Nachlasses spezialisiert hat.

Dabei sei das Wissen um den digitalen Nachlass des Verstorbenen von größter Wichtigkeit - immerhin gehen auch Schulden und Verbindlichkeiten bei Online-Diensten nach dem Ableben eines Menschen in die Verantwortung des Erben über. Kümmert der sich nicht rechtzeitig um die verbliebenen Konten des Verstorbenen, kann schlimmstenfalls ein Inkassobüro vorstellig werden.

Digitaler Nachlass sollte zu Lebzeiten geregelt werden
Um solche Szenarien zu vermeiden, empfiehlt es sich, schon zu Lebzeiten vorzusorgen. Wer es seinen Angehörigen möglichst einfach machen will, den digitalen Nachlass zu verwalten, hinterlässt ihnen eine Liste aller genutzten Online-Konten inklusive Passwörtern. Möglich sei auch, im Testament einen Vertrauten zu bestimmen, der sich darum kümmert, den Nachlass im Netz zu löschen.

Symbolbild. (Bild: thinkstockphotos.de)
Symbolbild.

Gibt es keinen solchen Vertrauten, können sich Erben auch an Firmen wie Columba wenden. Sie durchsuchen das Internet nach Konten des Verstorbenen und nehmen Kontakt zu den Anbietern auf, damit diese die Konten löschen.

Spezialisten kündigen Mitgliedschaften on- und offline
Vor allem Bezahldienste, Versand- und Auktionsportale werden von Columba nach Konten durchsucht, laut Firmenchef Eiler kümmere man sich aber auch um nicht-digitale Mitgliedschaften der Verstorbenen. "Wenn der Erbe dem Bestatter mitteilt, dass eine Mitgliedschaft im Tierschutzverein des Heimatortes besteht, übermitteln wir auch die Kündigung."

Wie wichtig es ist, sich um das digitale Erbe eines Verstorbenen zu kümmern, weiß Eiler aus eigener Erfahrung. Ein Business-Netzwerk im Internet hatte ihm vor einiger Zeit vorgeschlagen, einem Bekannten zum Geburtstag zu gratulieren. Unglücklicherweise war der schon zwei Jahre vorher bei einem Motorradunfall verunglückt. Die Kosten für die Mitgliedschaft wurden währenddessen ohne ihr Wissen vom Konto der Witwe abgebucht.

Mehr zum Thema "Digitaler Nachlass" erfahren Sie in diesem Archiv-Video:

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