Gefälschter Vertrag

Erbitterter “Rosenkrieg“ um geklauten Wohnwagen

Kärnten
17.07.2016 19:45

Es klingt kurios, aber das Gesetz will es so: Obwohl ein Kärntner mit einem gefälschten Kaufvertrag in den Besitz des Wohnwagens seiner Exfrau gekommen ist und deswegen sogar verurteilt wurde, bekommt sie ihr Eigentum nicht zurück. Die Frau muss vor dem Zivilgericht auf Herausgabe ihres Eigentums klagen.

Der Mann hatte das Fahrzeug im Rahmen einer sehr aufreibenden Scheidung an sich gebracht. Mittels einer Vorlage aus dem Internet bastelte er einen Kaufvertrag für den Wohnwagen und fälschte noch dazu die Unterschrift seiner Ehefrau.

Mit diesem Kaufvertrag in der Tasche, konnte er den Wagen anmelden und versichern lassen. Die Frau forderte ihr Eigentum zurück. Doch ihr "Ex" ließ sie einfach abblitzen.

Schließlich zeigte sie den Mann an; es kam zum Prozess. Er gestand und wurde verurteilt. Das Fahrzeug gab er allerdings nicht zurück. "Die Versicherung kann auch nichts tun. Sie glauben mir, dass der Kaufvertrag gefälscht ist; aber seine Polizze wird nicht aufgelöst", ärgert sich die enttäuschte Kärntnerin.

Sie hat nur eine Chance - noch einmal vor Gericht ziehen: "Ich muss auf dem Zivilrechtsweg klagen. Ein Anwalt versicherte mir, dass die Verurteilung im Strafprozess für den Zivilrichter bindend ist. - Ein großer Aufwand, um an mein Recht zu kommen."

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