In Linz ist in der Nacht auf Mittwoch jener 42-Jährige verurteilt worden, der im Februar in Oberösterreich ein Ehepaar mit einer Eisenstange erschlagen hat. Die Geschworenen mussten zwischen Mord und Totschlag entscheiden und stimmten alle für Totschlag. Das Urteil - sieben Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.
Zweiter Prozesstag nach dem grausamen Tod eines Ehepaares in Leonding. Wie vom ersten Prozesstag berichtet, hatte Roland Haider (42) die ständigen Drohungen und Anzeigen der Nachbarn gegen seine Familie jahrelang in sich hineingefressen - bis er explodierte und das Paar bei einer Zufallsbegegnung mit einer Baustange zu Tode prügelte.
"Es lag im Naturell der Nachbarn, Streit zu suchen"
Haider, ein zweifacher Familienvater, wird von allen Zeugen als ruhig, freundlich und hilfsbereit beschrieben. Keiner kann sich erklären, was den introvertierten Techniker so ausflippen ließ. Aber so gut wie jeder Zeuge kann von eigenen Erfahrungen mit den getöteten Nachbarn berichten. Man erinnert sich an Sätze wie "Jetzt ist die Bagage schon wieder im Garten" oder "Es lag im Naturell der Nachbarn, Streit zu suchen".
"Wir hatten ein korrektes Nichtverhältnis", formuliert es ein dritter Zeuge. Die Nachbarn hätten nämlich irgendwann nicht mal mehr gegrüßt. "Und auch die Tochter bellte in scharfem Ton zu uns herüber, wenn wir auf unserer eigenen Terrasse zu laut waren", erinnert sich der Pensionist.
"Angst der Familie vor den Nachbarn war total nachvollziehbar"
"Wenn bei uns auf der Terrasse nach zehn Uhr noch gelacht wurde, kamen schon die Ordnungsrufe", erinnert sich eine Zeugin und sagt bestimmt: "Die Angst der Familie vor den Nachbarn war total nachvollziehbar!" Auch ein anderer Zeuge erzählt von ziemlich makabren Sprüchen der späteren Opfer: "Als unsere Tochter schwanger war, hörten wir es aus der Hecke schimpfen, da würden schon wieder Parasiten in die Welt gesetzt", sagt er vor Gericht aus und meint: "Direkt haben sie einem das ja nie gesagt - nur immer so vom Gartenzaun böse kommentiert."
Die Tochter des getöteten Paares sah das bei ihrer Einvernahme naturgemäß anders. Dass es mit ihrer Familie Probleme gegeben haben soll, daran mag sie sich weder erinnern, noch habe sie Verständnis für solche Behauptungen.
Brutalität der Tat als straferschwerend gewertet
Richterin Petra Oberhuber wertete die Unbescholtenheit und das Geständnis des gelernten Ingenieurs als strafmildernd. Erschwerend sah sie jedoch die Brutalität der Tat. Der Strafrahmen liegt zwischen fünf und zehn Jahren. Staatsanwalt und Verteidiger nahmen sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
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