Für Doris Grünwald, jene junge Steirerin, die kurz nach ihrer Geburt am Landeskrankenhaus Graz mit einem anderen Baby vertauscht wurde, ging ihr größter Traum in Erfüllung: Vor Kurzem wurde sie Mutter eines gesunden Sohnes! Jetzt wird das junge Familienglück aber ordentlich getrübt: Weil man sich mit dem Spitalsbetreiber KAGes nicht einig wurde, wird der Fall nun gerichtsanhängig...
"Das hätten wir uns allen gerne erspart", seufzt Doris Grünwald. Dass ihr Fall nun vor dem Richter landet, damit hat die 25-Jährige nicht gerechnet: "Wir haben bis zuletzt auf eine Einigung gehofft, leider vergeblich." Dabei drehen sich die Gedanken der jungen Frau gerade um ganz andere Dinge: Vor wenigen Tagen wurde sie das erste Mal Mutter, es war ein Wunschkind. "Wir haben einen Sohn bekommen und sind überglücklich. Er ist pumperlgesund, das ist das Wichtigste."
Ihre eigene Geschichte rührte die ganze Nation: Wie berichtet, wurde Doris Grünwald zwischen 15. Oktober und 20. November 1990 am Grazer Uniklinikum mit einem anderen Baby vertauscht. Da Mutter Evelyn einen Kaiserschnitt hatte, liegen etwa 20 Stunden zwischen Geburt und der ersten Begegnung mit ihrem Neugeborenen. Eltern und Tochter erfahren erst Jahre später - durch einen Zufall -, dass sie nicht miteinander verwandt sein können.
Laut Spitalsbetreiber KAGes wurden in dem Zeitraum 200 Babys geboren, bislang machten allerdings nur 30 Frauen den freiwilligen DNA-Test, Treffer gab es noch keinen.
Wie viel Geld ist ein vertauschtes Leben wert?
Nun geht es um den Schadenersatz. Der Anwalt der Familie, Gunther Ledolter von der Grazer Kanzlei Rath und Partner, hat ebenso wie seine Mandantschaft auf eine außergerichtliche Einigung gehofft. "Für uns hätte eine Entschuldigung und die Übernahme der Adoptionskosten und zumindest ein symbolischer Schadenersatzbetrag gereicht. Für die Mutter ist es einfach nicht zu akzeptieren, dass man ihr subtil unterstellt, dass die Verwechslung auch nach dem Spitalsaufenthalt passiert sein kann."
Die kolportierten 255.000 Euro an Schadenersatzforderung hält Ledolter zwar durchaus für einen "angemessenen Betrag", zur Höhe der konkreten Klagsforderung möchte der Jurist aber noch nicht Stellung nehmen.
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