Urteil in Graz

IS-Flagge als Profilbild: Sechs Monate bedingt

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28.07.2016 12:42

Ein 28-jähriger Tschetschene ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen "Gutheißung terroristischer Straftaten" zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte als Profilbild bei WhatsApp einen Kämpfer mit IS-Flagge verwendet. Er rechtfertigte sich, dass das Bild Zufall gewesen sei und er keine Sympathien für die Terrororganisation habe.

"Es war ein Blödsinn, ich habe das nicht bewusst gemacht. Es ging mir nur um die Schriftzeichen auf der Fahne", sagte der Beschuldigte. Diese Zeichen seien Teil des Glaubensbekenntnisses, das er täglich bete. "Warum haben Sie dann nicht nur den Text genommen, schwarz auf weiß? Diese Farbgebung hat eine Symbolik", so der Richter, der auf die schwarze Fahne mit weißem Symbol verwies.

"Leider falsches Bild ausgesucht"
Der Angeklagte antwortete ausweichend, egal wie gezielt der Richter nachbohrte. "Das Symbol war damals noch nicht verboten", rechtfertigte er sich. "Ein Verstoß gegen das Symbolgesetz ist eine Verwaltungssache, darum geht es hier nicht", so der Richter. Befragt zu seiner Einstellung zum IS antwortete der Tschetschene: "Ich habe keine Einstellung dazu, diese Leute leben nicht nach dem Koran." "Und warum dann einen Dschihad-Kämpfer als Hintergrund?" - "Ich habe leider damals das falsche Bild ausgesucht", so der Angeklagte.

Richter glaubt nicht an Zufall
Doch der Richter glaubte ihm den Zufall und die Unbedarftheit nicht: "Wenn ich ein Bild von Adolf Hitler als Profilbild nehme, glaubt mir niemand, dass ich einfach eine Person, die mir optisch gefällt, ausgewählt habe." Ein Profilbild sei immer etwas, "womit ich mich identifiziere", so der Vorsitzende. Er sprach den Tschetschenen schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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