Kampf um Frühpension

Ex-Vizekanzler Gorbach kritisiert Gesetzesänderung

Österreich
03.08.2016 10:28

Die Pensionsforderungen von Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach an das Land Vorarlberg haben österreichweit hohe Wellen geschlagen. Gorbach selbst sieht die Änderung des Landesbezügegesetzes aus dem Jahr 2010 als "einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" und wehrt sich gegen Kritik. Wie berichtet, kämpft Gorbach bei Gericht um eine Frühpension von 11.000 Euro im Monat. Das Land Vorarlberg weist seine Pensionsansprüche zurück.

In einer von seinem Anwalt übermittelten Erklärung kritisiert Gorbach die Änderung des Bezügegesetzes als Verletzung des Vertrauensschutzes. "Damit ist dieses Gesetz gleichheitswidrig und verstößt gegen die Verfassung", legte der frühere Spitzenpolitiker, der von 2003 bis 2007 als Vizekanzler (zuerst FPÖ, dann BZÖ) amtierte, seine Position dar.

Verwaltungsgerichtshof: Entscheidung wohl im Herbst
Gorbach hatte vom Land Vorarlberg die Auszahlung seiner Pensionsansprüche rückwirkend bis Februar 2013 verlangt, war aber mit dem Hinweis abgewiesen worden, dass er "wie jeder andere erst im Alter von 65 Jahren pensionsberechtigt" sei. Der Ex-Politiker berief gegen den Bescheid und wartet nun auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs, die im Herbst erwartet wird.

Hubert Gorbach (rechts) macht wieder von sich reden. (Bild: APA/Georg Hochmuth)
Hubert Gorbach (rechts) macht wieder von sich reden.

"In einem Rechtsstaat muss es jedem Staatsbürger möglich sein, ein Gesetz auf Verfassungskonformität prüfen zu lassen", verteidigte Gorbach seinen Gang zum zuständigen Verfassungsgerichtshof. Schließlich gehe es ihm nur darum, rechtlich prüfen zu lassen, ob er durch das Bezügegesetz in seinem verfassungsrechtlich garantierten Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Dieses sei dann verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Änderung der Rechtslage plötzlich und intensiv in erworbene Rechtspositionen eingreife, so Gorbach. Im Pensionsrecht käme dem Vertrauensschutz besondere Bedeutung zu.

Gorbach: "Ruhebezug nicht höher als bei anderen Ex-Politikern"
Zur Höhe der Bezüge wies der frühere Vizekanzler auf deren Festlegung durch das Gesetz hin. "Mein Ruhebezug ist nicht höher und nicht niedriger als bei anderen ehemaligen Politikern, sondern exakt gleich hoch im Sinne des Bezügegesetzes", so Gorbach.

"Telekom-Affäre": Gorbach könnte vor Gericht landen
Weitaus unangenehmer könnte es für Gorbach indessen in der berühmten "Telekom-Affäre" werden: Die nach einem ersten Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien im Februar vom Justizministerium geforderten weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und der Geldwäscherei sind mittlerweile abgeschlossen. Die Letztentscheidung über Anklage bzw. Einstellung des Verfahrens liegt nun beim Justizministerium.

Gorbach saß ab 1989 im Vorarlberger Landtag, danach in der Landesregierung und war von 2003 bis 2007 Vizekanzler und Verkehrsminister. Dass nach seinem Ausscheiden aus der Politik 268.000 Euro von der Telekom an seine Sekretärin geflossen sind, könnte den Ex-Minister nun vor Gericht bringen. Telekom-Kronzeuge Gernot Schieszler stellte die Zahlungen in Zusammenhang mit der von Gorbach zugunsten der Telekom geänderten "Universaldienstverordnung", was dieser aber bestreitet.

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