Der wegen Untreue verurteilte ehemaligen FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold hat sich bei seinem Straffestsetzungstermin am Dienstag im Wiener Straflandesgericht über einen ordentlichen Nachlass freuen dürfen. Statt ursprünglich drei Jahren unbedingter Haft lautet die Strafbemessung nun auf 33 Monate teilbedingt. Zwei Drittel der Strafe wurden - noch nicht rechtskräftig - auf Bewährung nachgesehen.
Bei der Strafbemessung wurden neben dem langen Wohlverhalten Rumpolds und der langen Verfahrensdauer die "privaten und wirtschaftlichen Folgen" für den 58-Jährigen mildernd berücksichtigt, wie Richter Wolfgang Etl darlegte. Rumpold ist seit 1. August beim AMS als Arbeitssuchender gemeldet. Zugleich hat er um bedarfsorientierte Mindestsicherung angesucht, wie er zuvor offenbart hatte.
"Ich war zu lange selbstständig. Ich bekomme keine Arbeitslose", so Rumpold, als sich der Richter nach seiner finanziellen Lage erkundigte. Zu seinen Vermögensverhältnissen gab er an: "Kein Einkommen, kein Vermögen. Ich bin in Privatinsolvenz." Seine Schulden bezifferte Rumpold mit drei Millionen Euro.
"Hätte auf schuldig plädieren sollen"
Mit der am Ende verhängten Strafe war Rumpold einverstanden. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Markus Singer verzichtete er auf Rechtsmittel. "Die Tat ist begangen, das Urteil ist gefällt", reagierte er nach der Verhandlung gelassen. Und weiter: "Das Urteil ist, glaube ich, angemessen." Rumpold, der sich während des Verfahrens durchgehend nicht schuldig bekannt hatte, gab sich rückblickend geläutert: "Mit dem Unrechtsbewusstsein von heute hätte ich die Tat nicht begangen. Ich hätte auf schuldig plädieren sollen."
Mit diesem Ergebnis ist das sogenannte Telekom-III-Verfahren am Dienstag zu Ende gegangen. Von den nun festgesetzen 33 Monaten teilbedingt wurden elf Monate unbedingt ausgesprochen, zwei Drittel der Strafe auf Bewährung nachgesehen. Der Richterspruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Staatsanwalt Michael Radasztics gab hinsichtlich der ausgesprochenen Strafe vorerst keine Erklärung ab.
Verurteilung wegen Untreue
In dem Verfahren war es um eine Zahlung von 600.000 Euro gegangen, die Rumpold im Frühjahr 2004 als Geschäftsführer seiner Werbeagentur "mediaConnection" von der Telekom Austria auf Basis einer Scheinrechnung ohne Erbringen einer entsprechenden werthaltigen Leistung entgegengenommen hatte.
Den Betrag verwendete er zur Gegenverrechnung offener Forderungen mit der FPÖ. Den dafür ergangenen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter hatte der Oberste Gerichtshof bereits Ende November 2015 bestätigt, aus formalen Gründen war nun aber noch die Strafe neu festzusetzen.
Strafnachlass auch Peter Hochegger
Auch Peter Hochegger ist am Dienstag im Telekom-Prozess mit einer deutlich milderen Strafe als im ersten Rechtsgang davongekommen.Für das Vermitteln von Zahlungen in Höhe von insgesamt 960.000 Euro, die die Telekom Austria auf Basis von Scheinrechnungen über zwei parteinahe Werbeagenturen dem BZÖ zukommen ließ, setzte es zwei Jahre teilbedingt. Acht Monate davon muss der Ex- Lobbyist in Haft - vermutlich mit Fußfessel in den eigenen vier Wänden - verbüßen.
Mit den verhängten Strafen dürften sowohl Rumpold als auch Hochegger mit ziemlicher Sicherheit dem Gefängnis entgehen. Sie scheinen prädestiniert für die Fußfessel, da der Vollzug in Form des elektronisch überwachten Hausarrests dann in Betracht kommt, wenn der zu verbüßende Strafteil zwölf Monate nicht übersteigt.
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