Mit deutlich milderen Strafen als im ersten Rechtsgang zum Telekom-Verfahren haben Ex-Lobbyist Peter Hochegger und Ex-FPÖ-Bundesgeschäftsführer Gernot Rumpold am Dienstag den Gerichtssaal verlassen. In den Telekom-Prozessen kamen Politik und Mandatare bisher weitgehend ungeschoren davon. Obwohl Parteien von Zahlungen profitierten, müssen sie trotzdem keine Entschädigung leisten, so das Gericht.
Man schrieb den August 2011, als der Telekom-Skandal öffentlich wurde. Von Schmiergeldzahlungen für Gesetze und Verordnungen, ja von einer "gekauften Republik" war die Rede. Und von Korruption im Umfeld der Politik.
Fünf Jahre und sieben Prozesse später ist davon wenig übrig geblieben. Es wurden zwar zum Teil mehrjährige Haftstrafen verhängt. Aber politische Mandatare und Parteien, die zumindest indirekt von dem Millionenkarussell profitierten, kamen ziemlich ungeschoren davon. Ja, sie mussten nicht einmal etwas zurückzahlen.
Telekom: Eine Firma als Selbstbedienungsladen
In den Jahren 2004 bis 2006 - es war die Zeit der schwarz-blauen Koalition - hatte die Telekom den Ruf eines "Selbstbedienungsladens" und einer beliebten Anlaufstelle für finanzielle Wünsche von Parteien. Firmenintern wurde das Schmiergeldkarussell als "politische Landschaftspflege" verharmlost. Das System war einfach: Da die Gelder natürlich nicht direkt an Parteien überweisen werden konnten, landeten sie oft bei Werbefirmen, wo Aufwendungen der Parteien damit bezahlt wurden.
Sieben Gerichtsverfahren haben sich mit dem "System Telekom" befasst. Zu den Angeklagten zählten zum Beispiel Hochegger (67) oder Rumpold (59). Beide zusammen haben insgesamt 1,5 Millionen Euro Schaden zu verantworten.
Erst jüngst - nicht rechtskräftig - verurteilt wurde auch der ÖVP-Abgeordnete Bernd Schönegger. Er soll von einer illegalen Zahlung von 120.000 Euro für den Grazer Gemeinderatswahlkampf gewusst haben.
Im rätselhaftesten Fall hieß der Hauptangeklagte Alfons Mensdorff-Pouilly. Der Staatsanwalt vermutete, dass 1,1 Millionen Euro Schmiergeld in Zusammenhang mit der Vergabe des Blaulichtfunks geflossen sind. Beweisen konnte er es aber nicht. Der Graf versuchte im Prozess eine Leistung für die Million nachzuweisen - vergebens. Er wurde verurteilt. Mit "Graf Ali" wird die Verbindung zur Politik offenbar, die aber in den Telekom-Verfahren schadlos blieb.
Hintermänner konnten nicht enttarnt werden
Politische Verflechtungen oder Hintermänner zu enttarnen ist in keinem Fall gelungen. Man hat meist nur jene abgeurteilt, die offenkundig mit den Geldflüssen befasst waren. Das BZÖ erhielt zwar Hundertausende Euro, doch der frühere BZÖ-Chef Peter Westenthaler erklärte, er habe nicht gewusst, dass die Partei mit Telekom-Geld gespeist wurde.
Ex-Justizministerin Karin Gastinger führte mit 240.000 Euro zwar ihren Persönlichkeitswahlkampf, hatte aber angeblich keine Ahnung von der Herkunft der Gelder. Ihr blieb, so wie Westenthaler, eine Anklage erspart.
Hubert Gorbach droht weiter eine Anklage
Offen ist dieser Punkt beim früheren Vizekanzler Hubert Gorbach. Der Ex-Politiker wartet noch auf die Entscheidung, ob er vor Gericht muss. Seine Sekretärin hatte von der Telekom 250.000 Euro überwiesen bekommen. Er will mit der Zahlung nichts zu tun haben, sagt er.
Hauptangeklagter in vielen Telekom-Verfahren wäre wohl Jörg Haider gewesen. Der Kärntner Landeshauptmann hatte bei der Telekom mehrmals finanzielle Wünsche geäußert.
Die politischen Parteien, die zumindest indirekt von den Zahlungen profitierten, müssen das Geld nicht retournieren. Sowohl FPÖ als auch BZÖ blieb dies erspart. Die Gelder seien ja nicht direkt an einen ihrer Vertreter ausgezahlt worden, entschied kürzlich der Oberste Gerichtshof.
Zahlen soll hingegen zum Beispiel ein früherer Mitarbeiter aus Karin Gastingers Kabinett, der keinen Cent von den Geldern je in der Hand hatte. Aber als Mitarbeiter im Minister-Kabinett hat er eine Scheinrechnung bei einer PR-Firma besorgt. Beide sind haftbar, entschied das Gericht. Doch die PR-Firma ist längst pleite.
Die Telekom tritt heute als "Geschädigter" bei den Prozessen auf, obwohl sie wohl von den Zahlungen durchaus etwas hatte. Ein Verteidiger eines Beschuldigten kritisierte, dass auch die Telekom als Firma hätte angeklagt werden müssen, da Mitglieder des Vorstandes in kriminelle Verhandlungen verwickelt waren. Stattdessen fordert das Unternehmen Schadenersatzzahlungen von Privatpersonen.
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