Mit einem Schuldspruch wegen Beitragstäterschaft zum Mord und zur Hehlerei hat am Mittwoch der Prozess um die Tötung einer Frisörin im Vorjahr in Potzneusiedl im Burgenland geendet. Ein Geschworenensenat verurteilte die angeklagte 53-Jährige zu acht Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen den gleichaltrigen Hauptangeklagten selbst wird nicht verhandelt - er befindet sich mit Krebs im Endstadium auf der Intensivstation.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Hauptangeklagten Franz P. vorgeworfen, seine frühere Freundin - die 57-jährige Frisörin Ursula G. - ermordet zu haben. Die Frau starb laut den Aussagen der Sachverständigen an einem Stich in die Brust, der ihr mit einem Küchenmesser zugefügt worden war, sowie an wuchtigen Schlägen mit einem Stahlrohr, wodurch es zu drei Schädelbrüchen kam. Beides - der Stich und die Schläge - seien laut der Gutachterin tödlich gewesen.
Die Mitangeklagte Regina Z. - sie war die neue Freundin des 53-Jährigen - hatte im Verfahren geschildert, dass sie nach einer anfangs harmonischen Beziehung immer mehr Angst vor Franz P. bekommen habe. Die Anklage nahm als Motiv für die Bluttat Geldgier an. Die Frisörin habe das Haus im Internet zum Verkauf angeboten. Als der Hauptangeklagte das gesehen habe, sei er zornig geworden.
Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Die 53-Jährige bekannte sich im Prozess zum Vorwurf der Beitragstäterschaft nicht schuldig. Ihr war zur Last gelegt worden, dass sie von dem Vorhaben des Hauptangeklagten gewusst und ihn unterstützt haben soll, indem sie mit ihm zum Tatort fuhr und danach am Bahnhof in Parndorf auf ihn wartete. Nach der Tat sei Z. mit ihm zu sich nach Hause gefahren, am Weg habe Franz P. das Stahlrohr entsorgt.
Laut Staatsanwaltschaft hätte die 53-Jährige allerdings spätestens in der Tatnacht, als sie alleine im Fahrzeug gewesen sei, die nächste Polizeidienststelle aufsuchen müssen, um die Beamten über den Plan des Hauptangeklagten zu informieren. Verteidiger Werner Tomanek fragte die 53-Jährige, ob sie da nicht vielleicht doch etwas falsch gemacht habe. "Ganz sicher sogar", antwortete Z. "Rückblickend gesehen war das sicher ein Fehler."
"Ohne Hilfe gar nicht so weit gekommen"
Verteidiger Tomanek berief sich für seine Mandantin, die "wie eine Maus in der Falle" gesessen sei, auf Notstand. Staatsanwalt Roland Koch forderte für die 53-Jährige hingegen Schuldsprüche wegen Beitragstäterschaft zum Mord und wegen Hehlerei. Die 53-Jährige habe den GPS-Tracker gekauft (mit dessen Hilfe der Hauptangeklagte über den Standort des Autos seiner Ex-Freundin Bescheid gewusst haben soll, Anm.) und ihn samt dem Tablet dem Hauptangeklagten gegeben.
Sie habe ihm auch ihr Fahrzeug überlassen und sei mit ihm mitgefahren, zählte Ankläger Roland Koch auf. Was die Angeklagte getan habe, sei "ein Tatbeitrag zum Mord, weil ohne die Hilfe wäre es gar nicht so weit gekommen." Die 53-Jährige sei aber nicht "die treibende Kraft" hinter dem Verbrechen gewesen.
"Keine Kandidatin für eine lebenslange Strafe"
"Die Tat ist enorm schwer", man brauche sich nur die Fotos vom Tatort anzusehen, so Koch hinsichtlich des Strafrahmens. Die 53-Jährige sei jedoch "keine Kandidatin für eine lebenslange Strafe", sondern für den unteren Bereich des Strafrahmens. Die Mitangeklagte habe an der Seite P.s "ein echtes Gefangenen-Dilemma" erlebt, sie habe gewusst: "'Da komm ich nicht mehr raus.' Auch das ist eine Notstandssituation", argumentierte Tomanek.
Die 53-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
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