Erdogan-Klage
Verfahren gegen Satiriker Böhmermann eingestellt
Weil "strafbare Handlungen nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen" waren, hat die Staatsanwaltschaft Mainz ihre Ermittlungen gegen den ZDF-Moderator Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatschefs Recep Tayyip Erdogan eingestellt. Böhmermann hatte Erdogan Ende März in einem in seiner Fernsehsendung verlesenen Schmähgedicht angegriffen, woraufhin Erdogan Anzeige wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts erstattete.
Zur Gänze vom Tisch ist die Causa damit für Böhmermann allerdings noch nicht: Der Satiriker muss sich ab 2. November noch in einer mündlichen Verhandlung in der Zivilkammer des Landgerichts Hamburg für seine "Schmähkritik" verantworten. Erdogan will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird.
Auf Antrag des türkischen Präsidenten hatte das Hamburger Landgericht bereits am 17. Mai eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen. Der ZDF-Moderator darf den größeren Teil seines Gedichts, das er am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" vorgetragen hatte, damit nicht wiederholen.
Bei dem Beschluss ging es um Passagen, die Erdogan dem Gericht zufolge angesichts ihres schmähenden und ehrverletzenden Inhalts nicht hinnehmen müsse. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht Böhmermann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.
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