Er nutzte ihren wehrlosen Zustand schamlos aus und verging sich an seinem hilflosen Opfer: Wegen sexuellen Missbrauchs einer 29-Jährigen ist ein Wiener Taxifahrer am Mittwoch zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Zum perfiden Übergriff war es im April gekommen, als sich die alkoholisierte und müde Frau ein Taxi gönnte, um sich nach Hause bringen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der 54 Jahre alte Taxler war über Funk an eine Adresse in Liesing bestellt worden. Während der Fahrt in die Leopoldstadt nickte die Frau im Fonds des Wagens ein. Als sie in der Engerthstraße schlaftrunken aufschreckte, lag der Mann neben bzw. auf ihr und machte sich laut Anklage an ihr zu schaffen, nachdem er sie teilweise entkleidet hatte. Die 29-Jährige täuschte vor, eine Polizistin zu sein, um aus der Situation zu entkommen.
Angeklagter: "Sie will an mir Rache üben"
Der Angeklagte - ein gebürtiger Serbe, der in der Verhandlung auf einen Dolmetscher angewiesen war, was die Frage aufwarf, in welcher Sprache er mit seinen Fahrgästen kommuniziert - blieb bis zuletzt bei seiner Behauptung, die Frau habe ihn verführt. Beim Prozessauftakt Mitte August hatte er in Anwesenheit seiner Ehefrau und seiner Töchter wortreich erklärt, die 29-Jährige habe sich nach dem Bezahlen des Fuhrlohns zu ihm gebeugt und "mit anzüglicher Stimme geflüstert, ob wir etwas machen können". Sodann habe sie ihn zu küssen begonnen und sich die Bluse ausgezogen. Da habe ihn der "Wunsch, mit ihr Kontakt zu haben" übermannt. Am Ende des Beweisverfahrens meinte er abschließend: "Ich werde zu Unrecht beschuldigt, weil sie an mir Rache üben will."
"Gravierender Missbrauch der Vertrauensstellung"
Der Schöffensenat schenkte dieser "sehr wehleidigen Verantwortung" (Richterin Martina Krainz) keinen Glauben und verwies demgegenüber auf die "sehr schlüssigen" Angaben der jungen Frau, die als Zeugin den Missbrauch geschildert hatte. Bei der Urteilsverkündung ertönten Entsetzensschreie der Ehefrau und der Töchter des Angeklagten, die wieder in der ersten Zuschauerreihe saßen. Bei der Strafbemessung wurde die bisherige Unbescholtenheit des Mannes mildernd berücksichtigt. Erschwerend war demgegenüber "der gravierende Missbrauch der Vertrauensstellung als Taxifahrer", wie die Vorsitzende betonte.
Der 54-Jährige nahm nach Rücksprache mit seinem Verteidiger das Urteil an. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Der Schuldspruch ist damit nicht rechtskräftig.
Chef der Taxiinnung: "Vorfall schärfstens zu verurteilen"
Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, verliert der Mann jedenfalls seinen Taxischein. "Der Vorfall ist sehr bedauerlich und wird von uns schärfstens verurteilt", so der Chef der Taxiinnung, Gökhan Keskin, nach der Verhandlung. Dass Taxilenker strafrechtlich verurteilt werden, "kommt sehr selten vor - es sind Einzelfälle", betonte er.
Da in dem Gewerbe Vertrauenswürdigkeit oberste Priorität genieße, werde seitens der Innung auf solche Fälle umgehend reagiert. Demnach werden Taxilenker, die rechtskräftig zu mehr als einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt werden, bei der Behörde gemeldet. Abhängig von der Schwere ihres Delikts wird ihr Taxischein eingezogen, wobei ein zeitlich befristeter Verlust möglich ist. "In besonders gravierenden Fällen, wo klar ist, dass die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist, bekommt er ihn nicht mehr zurück", sagte Keskin.
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