Paukenschlag rund um die Vergewaltigung eines zehn Jahre alten Buben im Wiener Theresienbad: Das Urteil - sechs Jahre Haft - gegen den tatverdächtigen Flüchtling aus dem Irak wurde teilweise aufgehoben, der Prozess muss daher wiederholt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof am Donnerstag.
Der 20-jährige Iraker war im Juni in erster Instanz verurteilt worden. Nun wurde eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet. Ausschlaggebend dafür seien Feststellungsmängel gewesen, sagte Senatspräsident Thomas Philipp.
Während das Ersturteil hinsichtlich des schweren sexuellen Missbrauchs eines Unmündigen "wasserdicht" ausfiel - der Schuldspruch in diesem Anklagepunkt wurde vom OGH bestätigt und gilt damit als in Rechtskraft erwachsen -, waren dem schriftlichen Urteil zum zweiten Anklagefaktum formaljuristisch erforderliche Feststellungen nicht zu entnehmen. Die inkriminierte Vergewaltigung muss daher im Landesgericht für Strafsachen neuerlich verhandelt werden.
20-Jähriger bleibt in U-Haft
Dem Gesetz entsprechend wurde auch der Strafausspruch aufgehoben. Im zweiten Rechtsgang, der vermutlich erst 2017 stattfinden wird, muss jedenfalls eine neue Strafe festgesetzt werden. Der 20-Jährige bleibt bis dahin in U-Haft.
Zehnjährigen in WC-Kabine gedrängt
Der Zehnjährige hatte am 2. Dezember 2015 das Theresienbad unweit der Meidlinger Hauptstraße besucht, wo er beim Herumtollen im Schwimmbecken einen 15-jährigen Buben kennenlernte. In dessen Begleitung befand sich der 20-jährige Iraker, der - so die Angaben des Betroffenen - den Zehnjährigen schließlich an der Hand packte, in eine WC-Kabine drängte, die Tür verriegelte, dem Buben die Badehose herunterzog und sich an ihm verging.
Bub vertraute sich Bademeister an
Der Bub schrie vor Schmerzen auf, wurde aber von niemandem gehört. Nachdem er sich befriedigt hatte, verließ der 20-Jährige das WC und vergnügte sich mit Sprüngen vom Dreimeterbrett. Der Zehnjährige, der schwere Verletzungen im Analbereich erlitten hatte, vertraute sich schließlich weinend dem Bademeister an, der unverzüglich die Polizei verständigte. Für den 20-Jährigen, der im Irak als Taxifahrer gearbeitet hatte und in Österreich von der staatlichen Grundversorgung lebte, klickten noch in Badebekleidung die Handschellen.
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