Ein ungarisches Gericht hat die überraschende Schließung der ungarischen Oppositionszeitung "Nepszabadsag" als Verstoß gegen das Arbeitsrecht beurteilt. Nach Ansicht des Budapester Arbeitsgerichtes hatte es der Eigentümerverlag Mediaworks verabsäumt, die Redaktion wie rechtlich vorgesehen rechtzeitig zwei Wochen vor Schließung des Blattes zu informieren.
Das Gericht habe aber keine Sanktionen gegen Mediaworks in dem Urteil verhängt, sagte Dalma Dojcsak von der ungarischen Gesellschaft für Freiheitsrechte (TASZ).
Die Aktien des Eigentümerverlags Mediaworks waren nach der Schließung von "Nepszabadsag" vom österreichischen Unternehmer Heinrich Pecina zu 100 Prozent an die als regierungsnah geltende Firma Opimus Press veräußert worden. Opimus Press steht Lörinc Meszaros nahe, einem persönlichen und Parteifreund von Regierungschef Viktor Orban. Die überraschende Einstellung der bekannten Oppositionszeitung hatte zu Kritik im In- und Ausland geführt.
Die Vorsitzende des Betriebsrates von "Nepszabadsag", Anna Dano, sprach nach dem Gerichtsurteil von einem "moralischen Sieg". Sollte es zu einem Rechtsstreit zwischen einem Journalisten von "Nepszabadsag" und dem neuen Eigentümer kommen, dann verbessere das nun gefällte Urteil die Lage der Journalisten. Diese könnten sich darauf berufen, dass die Aufhebung ihrer Arbeitsverträge gesetzwidrig gewesen sei.
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