Politik erlaubt es
D: Schülerin (16) darf Niqab trotz Verbot tragen
Obwohl eine Vollverschleierung in öffentlichen Schulen im deutschen Bundesland Niedersachsen nicht zulässig ist, hat der Kultusausschuss des Landtags nun entschieden, dass eine 16-jährige muslimische Schülerin mit ihrem Niqab am Unterricht teilnehmen darf. Begründung: Das Tragen der Niqab diene dem Integrationsprozess. Mehrere Überredungsversuche seitens der Lehrer, den Niqab abzulegen, wurden von der Familie des Mädchens stets abgeschmettert.
Laut eines Berichts der "Hannoverschen Allgemeine Zeitung" am Freitag, trägt die Oberschülerin aus der zehnten Klasse bereits seit dem Schuljahr 2013/2014 einen Niqab-Gesichtsschleier, der lediglich die Augenpartie freihält. Die Schule habe dies erst Ende August an die Landesschulbehörde gemeldet - nachdem das Verwaltungsgericht Osnabrück einer Abendgymnasiastin das Tragen eines Niqab im Unterricht untersagt hatte . Seither ist die Vollverschleierung in Schulen in Niedersachen nicht erlaubt.
SPD-Staatssekretärin: "Wollen Schülerin nicht zwingen"
Auf Strafmaßnahmen gegen das Mädchen und ihre Eltern wurde bisher aber verzichtet, die Schule tolerierte die Verschleierung. Man wolle sie nicht dazu zwingen, den Schleier abzulegen, erklärte Staatssekretärin Erika Huxhold (SPD) die nunmehrige Entscheidung des Kulturausschusses. Und das obwohl laut der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" die Schülerin mit der Vollverschleierung gegen das niedersächsische Schulgesetz, die niedersächsische Verfassung und gegen das Grundgesetz verstoße.
"Nach Aussagen aller Beteiligten ist jedoch der Schulfrieden durch die vollverschleierte Schülerin nicht gefährdet", erläuterte Huxhold. Es habe in der ganzen Zeit keine Beschwerden von Mitschülern, Lehrern oder Eltern gegeben. Zudem beteilige sich die Schülerin auch am Unterricht. Die 16-Jährige ist noch schulpflichtig und wird im kommenden Jahr ihren Abschluss an der Oberschule machen. Das Wohl des Mädchens stehe im Vordergrund, hieß es.
CDU befürchtet nun Kettenreaktion
Kritik kommt jedoch von der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Eine Behördensprecherin hatte erklärt, der Staat könne seinem Bildungsauftrag bei verschleierten Schülern nicht nachkommen. Offene Kommunikation, zu der neben dem gesprochenen Wort auch Mimik und Körpersprache zählten, seien mit einem Gesichtsschleier nicht möglich. Landesweit sind laut "vier weitere Fälle bekannt, in denen minderjährige Schülerinnen einen Niqab getragen hatten. Sie konnten durch Gespräche bewegt werden, ihn abzulegen. Die CDU Niedersachsen befürchtet laut der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" nun, dass der Fall der 16-Järhigen eine Kettenreaktion auslösen könnte.
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