Ungewisse Zukunft

Kein Asyl für Syrien-Baby namens Angela Merkel

Ausland
25.11.2016 10:56

Die Geschichte sorgte für weltweite Schlagzeilen: Am 27. Dezember 2015 kam im deutschen Duisburg das erste Kind eines syrischen Flüchtlingspaares zur Welt. Aus Dankbarkeit, aufgenommen worden zu sein, haben die Eltern ihrer Tochter spontan den Vornamen "Angela Merkel" gegeben. Doch nun trübt ein Brief des deutschen Bundesamts für Migration das junge Glück der Familie: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Begründung: "Eine Anerkennung als Asylberechtigte ist nach dem Grundgesetz nicht möglich, weil die Einreise über einen sicheren Drittstaat erfolgt ist."

Der Vater floh im vergangenen Jahr mit seiner hochschwangeren Frau aus dem Norden Syriens vor den IS-Schlächtern. Die erste Station in Deutschland war eine Notunterkunft in Duisburg, wo knapp nach Weihnachten auch das Kind das Licht der Welt erblickte.

Dieses syrische Baby heißt mit Vornamen "Angela Merkel". (Bild: twitter.com/BILD_Koeln)
Dieses syrische Baby heißt mit Vornamen "Angela Merkel".

Familienvater: "Deutschland ist wie eine Mutter zu uns"
"Wir wollen uns bedanken, dass wir hier sein dürfen. Deutschland ist wie eine Mutter zu uns", sagte der Vater im heurigen Jänner gegenüber der "Westdeutschen Zeitung". Das Standesamt der Stadt hatte mit dem ungewöhnlichen Namen keine Probleme. "Der Name Angela Merkel ist möglich, wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist", sagte ein Stadtsprecher im Jänner.

Das Familienglück schien perfekt, in der Folge bezog das Paar mit ihrer Tochter in der Nähe der Stadt Mönchengladbach die erste eigene Wohnung. Vor wenigen Wochen flatterte dann der Brief vom Amt für Migration ins Haus. "Der Brief hat mir große Angst gemacht", zitierte die "Bild" am Donnerstag den Familienvater.

Familie droht dennoch keine Abschiebung
Dennoch können die Syrer vorerst aufatmen: Die Ablehnung des Asylantrags bedeutet nicht, dass die Familie abgeschoben wird. Zunächst erhält die Familie "subsidiären Schutz". Dieser greift, wenn weder der Flüchtlingsschutz noch die Asylberechtigung gewährt werden können und im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht. Konkret heißt das für die Familie, dass sie zunächst ein Jahr in Deutschland bleiben dürfen, aber keine Familienangehörigen aus Syrien nachholen können. Dieser Schutz kann zweimal für jeweils zwei Jahre verlängert werden. Danach kann die Familie in Deutschland bleiben, wenn weitere Voraussetzungen, wie etwa die Sicherung des Lebensunterhalts sowie ausreichende Deutschkenntnisse, erfüllt sind.

Nur noch wenige Flüchtlinge bekommen positiven Asylbescheid
Während syrische Asylwerber im vergangenen Jahr in Deutschland fast ausschließlich Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhielten, bekamen heuer nur noch wenige Asyl. Von 250.008 Antragstellern aus Syrien haben zwischen Jänner bis Oktober 577 Asyl erhalten. 150.276 sind als Flüchtlinge anerkannt und dürfen drei Jahre bleiben, 93.925 haben zunächst "subsidiären Schutz" erhalten.

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