Mehrheit für Gesetz
Niederlande führen Burka-Teilverbot ein
Das niederländische Parlament hat am Dienstag mit großer Mehrheit für ein teilweises Verbot von Burkas gestimmt. Ganzkörper- und Gesichtsschleier sollen laut dem Gesetzentwurf in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Schulen und dem öffentlichen Nahverkehr untersagt werden. Grundsätzlich soll an allen Orten, an denen das Erkennen der Identität eines Menschen wichtig ist, das Tragen von Schleiern untersagt werden. Verstöße sollen mit einer Geldstrafen von bis zu 400 Euro geahndet werden.
Eine Mehrheit in der Zweiten Kammer des Parlaments hatte bereits zuvor als sicher gegolten. Die Erste Kammer des Parlaments muss dem Gesetzesvorschlag nun noch formal zustimmen. Wann das Verbot in Kraft tritt, ist noch nicht bekannt.
Gesetz bereits vor vier Jahren angekündigt
Die Koalition aus Rechtsliberalen und Sozialdemokraten hatte das Gesetz bereits vor vier Jahren angekündigt. Gegner führten an, dass ein Verbot die Religionsfreiheit von muslimischen Frauen einschränke. Oppositionsparteien hatten das Gesetz außerdem als reine Symbolpolitik kritisiert. In den Niederlanden gibt es laut Schätzungen der Regierung rund 100 Musliminnen, die eine Burka (Ganzkörperschleier) oder einen Niqab (Gesichtsschleier) tragen.
In diesen Ländern Europas gibt es bereits ähnliche Verbote:
Burka und Niqab sind in Österreich nicht untersagt. Auch in Deutschland gilt kein generelles Verbot, allerdings gibt es Einschränkungen: Als erstes Bundesland erließ Hessen 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt. Vorausgegangen war ein Streit mit einer muslimischen Mitarbeiterin des Frankfurter Bürgeramtes.
Frankreich war das erste europäische Land, das im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit untersagt hat. In einem europaweit maßgeblichen Urteil billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Verbot 2014 und wies die Beschwerde einer französischen Muslimin zurück.
Auch in Bulgarien ist das öffentliche Verhüllen künftig verboten. Das Parlament verabschiedete ein entsprechendes Gesetz im September 2016 und begründete es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten drohender Terrorgefahr. Ausnahmen gibt es für Gebetshäuser, im Beruf oder beim Sport. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 750 Euro.
In Belgien gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen. Das Verfassungsgericht wies wenige Monate später eine Klage zweier Frauen zurück, die das Verbot kippen wollten.
Seit Juli 2016 gilt ein Verschleierungsverbot im Schweizer Kanton Tessin. Bei einem kantonalen Referendum hatte 2013 eine Mehrheit dort dafür gestimmt. Im September 2016 stimmte das Parlament in Bern knapp dem Antrag der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei zu, ein landesweites Burkaverbot gesetzlich zu verankern. Dass der Ständerat - die kleine Parlamentskammer mit den Vertretern der 26 Schweizer Kantone - zustimmt, gilt aber als unwahrscheinlich.
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