AMS sperrt Gelder

Immer mehr Arbeitslose verweigern Jobaufnahme

Wirtschaft
09.01.2017 11:42

Die Zahl der Sperren von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist 2016 abermals gestiegen. Doch während das Geld weniger oft wegen der eigentlichen Missbrauchsfälle - versäumte Kontrollmeldungen sowie Selbstkündigungen - gestrichen wurde, gab es im vergangenen Jahr deutlich mehr Sperren wegen Verweigerung oder Vereitelung der Jobaufnahme.

56 Prozent und damit das Gros der Sanktionen, deren Zahl im Vergleich zu 2015 um 1,3 Prozent auf 103.804 angestiegen ist, wurden wegen versäumter Kontrolltermine verhängt. 58.270 Mal (minus ein Prozent) blieben Jobsuchende im Vorjahr einem vereinbarten AMS-Termin unentschuldigt fern. In solchen Fällen kann das Arbeitslosengeld bis zur neuerlichen Kontaktaufnahme - meist wenige Tage - vorübergehend gestrichen werden.

28 Prozent der Sperren betrafen die Wartefrist bei Selbstkündigung. Wer seinen Job selbst kündigt, bekommt die ersten vier Wochen kein Arbeitslosengeld. Das betraf im Vorjahr 28.741 Personen (minus zwei Prozent).

Mehr Jobs, mehr Vermittlungsvorschläge, mehr Verweigerungen
Dass trotz dieser rückläufigen Tendenz die Zahl der Sperren erneut gestiegen ist, erklärte AMS-Vorstand Johannes Kopf am Montag mit deutlich mehr Streichungen des Arbeitslosengeldes wegen Verweigerung der Arbeitsaufnahme. Grund dafür sei "vor allem die Tatsache, dass wir deutlich mehr offene Stellen haben und damit auch mehr Vermittlungsvorschläge machen können".

16.557 Mal (plus 16 Prozent) wurde das Arbeitslosengeld gesperrt, weil die AMS-Kunden den angebotenen Job oder eine Schulungsmaßnahme verweigert oder vereitelt haben. In einem solchen Fall wird das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe für sechs Wochen, im Wiederholungsfall für acht Wochen gesperrt. Bei gänzlicher Arbeitsunwilligkeit kann das Geld auch ganz gestrichen werden, das kam aber nur in 236 Fällen (plus fünf Prozent) vor.

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