Noch immer stecken die zwei Projektile im Körper von Kater "Ernst". Doch er lebt. Zweimal ist er von einem Luftdruckgewehr angeschossen worden, im Dezember 2015 und im Juni 2016. Der mutmaßliche Täter: der Nachbar, ein Hausarzt (71). Im Landesgericht Salzburg wurde er nun wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verurteilt. Nicht rechtskräftig.
Auf "nicht schuldig" hatte der pensionierte Arzt aus Hallwang bei der ersten Verhandlung im August plädiert. Er respektiere Tiere und würde nicht auf sie schießen, hatte der Angeklagte vor Gericht betont. Gegenüber der Polizei hatte der Akademiker aber kurz nach dem zweiten Vorfall von "Schießübungen" gesprochen - vor Gericht spielte er diese Aussage jedoch herunter.
"Wollte nur Waffe ausprobieren"
Jedenfalls habe er im Juni seine alte Waffe, ein Luftdruckgewehr, "nach Jahren mal wieder ausprobiert". Und er habe dann auf die Blätter eines Nussbaumes gezielt und abgedrückt. Getroffen wurde aber der Nachbarskater "Ernst". Es war die zweite Schussattacke - bereits im Dezember 2015 soll der Nachbar gefeuert haben. Das konnte nun auch ein Gerichtsgutachter bestätigen: So passen beide Projektile zur Waffe des Angeklagten, und beide stecken nach wie vor noch im Körper von "Ernst".
"Ernst" hechelnd und blutend gefunden
Die Samtpfote hatte aber Glück: innere Organe wurden keine getroffen. Laut Tierarzt werden die Geschosse auch nicht entfernt, da sie ohnehin verkapseln. Der Katzenbesitzer (26) hatte zuvor gegenüber dem Gericht erzählt, dass er seinen "Ernst" hechelnd und blutend fand. Er habe auch eine Blutspur von der Garage des angeklagten Nachbarn bis zu seiner Haustüre entdeckt.
5400 Euro Geldstrafe
Schlussendlich wurde der Pensionist zu einer Geldstrafe in Höhe von 5400 Euro verurteilt. Und muss zudem die Behandlungskosten der Katze in Höhe von 276 Euro bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Antonio Lovric, Kronen Zeitung
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