"Krone"-Ombudsfrau

Für Radio-App am Handy ist GIS-Gebühr fällig!

Ombudsfrau
17.01.2017 18:00

Klingt nach einem Schildbürgerstreich, ist aber Realität in Österreich: Wer mit dem Handy Radio hören könnte, muss Rundfunkgebühren bezahlen! Auch wenn es sich etwa um ein Diensttelefon handelt, wie im Fall unseres Lesers Michael S. Er wird nun zur Kasse gebeten und hat nicht einmal ein TV-Gerät daheim!

Von seinem Arbeitgeber hat Michael S. aus Tirol ein Diensthandy bekommen. Auf dem Gerät fix vorinstalliert ist eine App, mit der man Radio hören kann. Das wurde dem Mann nun zum Verhängnis, als ein Mitarbeiter der GIS an seiner Wohnungstüre klingelte. Der wollte alle Empfangsgeräte sehen. Doch Herr S. besitzt weder ein Radio noch eine Stereoanlage noch ein TV-Gerät. Daher verlangte der Kontrollor auch das Vorzeigen des Handys: "Ich habe mich bedrängt gefühlt, mein Smartphone herzuzeigen, um dann gemeinsam mit dem Mitarbeiter zu schauen, ob es eine Radio-App auf dem Gerät gibt."

Seither wird dem Tiroler die Zahlung einer Radio-Empfangsgebühr vorgeschrieben. Was dieser unfair findet: "Das Telefon ist für mich ein Arbeitsgerät und kein privates Unterhaltungsspielzeug. Wie kann es sein, dass ich dafür eine Gebühr zahlen muss?" Auch die Ombudsfrau konnte das kaum glauben. Doch die GIS erklärt die aktuelle Rechtslage so: Da ein Handy Rundfunk - also auch Radio - wahrnehmbar machen kann, sei dieses als Rundfunk-Empfangsanlage zu bewerten. Hierzu würden auch "UKW-Apps" zählen, die vom Hersteller eines Handys vorinstalliert sind. Wenn ein Teilnehmer diese Rundfunk-Empfangsanlage betreibt oder zumindest betriebsbereit hält, ist diese gebührenpflichtig. Nicht von Belang seien in diesem Fall die Besitzverhältnisse. Es ist also wurscht, wem das Diensthandy gehört, Herr S. muss bezahlen!

Wer die GIS-Gebühr ohnehin schon bezahlt, muss sich keine Sorgen machen, da ist auch das Radio am Handy inkludiert!

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