NSU-Prozess

Gutachter: Zschäpe schuldfähig und gefährlich

Ausland
18.01.2017 16:28

Die mutmaßliche deutsche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe (42) ist nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachtens schuldfähig und kann unter bestimmten Voraussetzungen immer noch als gefährlich gelten. Das sagte der zuständige Sachverständige am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Auch ohne ihre beiden Partner Uwe Mundlos und Uwe Böhnhard (beide starben 2011 nach einem Banküberfall) sei es möglich, dass bei Zschäpe auch künftig ein "hohes Risiko von Handlungen gleicher Richtung und Art" bestehe, sagte der psychiatrische Sachverständige Henning Saß. Dies gelte dann, wenn ihre Rolle innerhalb des Nationalsozialistischen Untergrunds in der Anklageschrift zutreffend beschrieben sei und Zschäpes eigene Darstellung, sie habe sich nur widerwillig ihren beiden Kameraden untergeordnet, nicht stimme.

Zschäpe im Münchner Gericht im September 2016 (Bild: APA/AP Pool/Matthias Schrader)
Zschäpe im Münchner Gericht im September 2016
Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (Bild: APA/AFP/FRANK DOEBERT/OSTTHUERINGER ZEIT)
Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos

Zschäpe: "Nur moralische Mitschuld"
Zschäpe hatte sich Ende 2015 in ihrer Erklärung lediglich eine moralische Mitverantwortung gegeben. "Ich fühle mich moralisch schuldig, dass ich zehn Morde und zwei Bombenanschläge nicht verhindern konnte", ließ Zschäpe damals erklären. "Ich weise den Vorwurf der Anklage, ich sei ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung namens NSU gewesen, zurück." Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund gelebt. Während dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. Zschäpe ist als Mittäterin angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihr vor, gleichberechtigt im NSU-Trio mitgewirkt und die rassistischen Ziele der Gruppe geteilt zu haben.

(Bild: EPA)

Henning Saß legte sich nicht fest, für wie plausibel er Zschäpes Einlassungen hält. Er wies allerdings darauf hin, dass die Schilderungen von Zeugen dagegensprächen, dass Zschäpe sich bei "so wichtigen Fragen dem Willen der beiden Lebenspartner gebeugt hätte". Saß sagte außerdem, aus seiner Sicht sei Zschäpe voll schuldfähig. Er habe keine psychischen Störungen "mit Auswirkungen auf die Verantwortlichkeit" feststellen können.

War NSU-Terrorzelle Teil eines Pädophilenrings?
Der Fund von DNA-Spuren von Böhnhardt nahe der Leiche der vor 15 Jahren in Bayern verschwundenen Peggy K. hatten Behörden Ende Oktober des Vorjahres neuerlich alarmiert. Seither verdichten sich die Hinweise, wonach die NSU-Terrorzelle Teil eines Pädophilenrings gewesen sein könnte. Deutschlands Innenminister Thomas de Maiziere warnte zwar vor voreiligen Schlüssen, da die neuen Ermittlungen noch "in einem sehr frühen Stadium" seien. Doch nun erlangen Hinweise auf Kindesmissbrauch durch Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrunds eine neue Bedeutung.

Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe auf einem Urlaubsfoto im Jahr 2004 (Bild: APA/AFP/DPA/Bundeskriminalamt/HO)
Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe auf einem Urlaubsfoto im Jahr 2004

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