Weil sie im Revier seines Jagdvereins wilderten, hat ein oststeirischer Jäger im vergangenen Jahr zwei Hunde erschossen. In Graz saß er nun wegen Sachbeschädigung (Hunde gelten rechtlich als Sache) und Tierquälerei vor Gericht. Der Prozess wurde vertagt.
Über mehrere Tage wurden die beiden Hunde im April 2016 wildernd im Revier gesichtet. "Wenn wir gewusst hätten, wo sie hingehören, hätten wir den Besitzer verständigt", so der Angeklagte. Doch die beiden waren unbekannt, als der 69-Jährige sie auf der Jagd nach einem Hasen erwischte. Das Jagdrecht erlaubt es in dieser Situation, auf die Hunde zu schießen.
Beide Hunde mit einem Schuss?
"Ich hab auf den großen gezielt, und der kleine ist in die Schusslinie gelaufen, also traf die Kugel beide. Es war ein Tausend-Gulden-Schuss", erklärt der Jäger.
Zeugen widersprechen dem Angeklagten
Doch es gibt Zeugen, die von zwei Schüssen sprechen. Und von einem zweiten Jäger vor Ort. Außerdem haben die Tiere die Eintrittswunden auf unterschiedlichen Körperseiten. Wie das möglich sein kann, wenn sie in die gleiche Richtung (dem Hasen nach) gerannt sind, soll nun ein ballistischer Gutachter klären. Außerdem werden weitere Zeugen befragt - vertagt.
Christoph Hartner, Kronen Zeitung
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