In der Revision des Models Gina-Lisa Lohfink um falsche Verdächtigungen hat das Berliner Kammergericht eine Aufhebung des Schuldspruchs abgewiesen. Der Dschungelstar ist damit rechtskräftig verurteilt. Die Höhe der Geldstrafe müsse jedoch neu festgelegt werden, urteilte das Gericht am Freitag. In erster Instanz war sie zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden (80 Tagsätze zu 250 Euro).
Lohfink war einer APA-Meldung zufolge zur Verhandlung gekommen und hatte den Gerichtssaal ohne Kommentar betreten.
Die 30-jährige Lohfink war im vergangenen August vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen.
Der Prozess hatte Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszenierte Tränenshow.
Im Revisionsprozess wurden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Das Urteil wurde nur auf Rechtsfehler untersucht. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte beantragt, die Geldstrafe aufzuheben, der Schuldspruch solle aber bleiben.
Erst im Jänner hat die 30-Jährige im RTL-Dschungelcamp mitgemacht. Auch dort war ihr das Glück nicht hold: Schon nach elf Tagen wurde sie rausgewählt. Trost: Mit kolportierten 180.000 Euro Gage wurde sie von allen Teilnehmern vom Sender am besten bezahlt.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.