Nicht aus Notwehr, sondern aus Zorn hatte ein Jäger aus dem Bezirk Vöcklabruck auf einen Husky geschossen und ihn schwer verletzt. Als er vor Gericht zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, ging er in Berufung. Doch das nützte ihm nichts er muss für die Behandlungskosten des Vierbeiners aufkommen.
Österreichs Tierschutzverein hatte den Jäger angezeigt, weil er mit seinem Schrotgewehr auf einen Husky gefeuert hatte. Der Vierbeiner und ein weiterer waren von daheim ausgebüchst, einer rangelte mit dem Dackel des Jägers, worauf sich dieser einmischte und in den Daumen gebissen wurde.
Jäger schoss auf Hunde statt in die Luft
Da fiel der Schuss: "Aus Zorn ergriff der Beklagte sein Kombi-Schrotgewehr und feuerte aus 40 Metern einen Schuss ab", steht es im Protokoll. Im Urteil heißt es außerdem noch: "Hätte der Beklagte in die Luft geschossen, wären beide Hunde weggelaufen."
Zeugin rettete Husky das Leben
Ein Vierbeiner wurde in der Brust getroffen, blieb auf der Straße liegen, sein Artgenosse lief davon. Dann wollte der Jäger den Verletzten durch einen weiteren Schuss töten doch da näherte sich eine Zeugin mit dem Auto: Sie ging dazwischen und brachte den angeschossenen Hund zu einem Tierarzt, der ihn rettete.
Jäger muss Tierarztkosten bezahlen
Der Jäger wollte aber für die Behandlungskosten nicht aufkommen, berief gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Vöcklabruck. Nun bestätigte das Landesgericht Wels das erste Urteil.
Johannes Nöbauer, Kronen Zeitung
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