Seit Wochen stehen die geplanten Erneuerungen rund um das Bundestierschutzgesetz im Visier von Tierschutzorganisationen und Experten. Statt Verbesserungen beinhaltet die Novelle Rückschritte. Doch nach exklusiven Informationen, die der "Krone" zugespielt wurden, soll sich die Politik doch noch besonnen haben.
Unzählige Anrufe und Schreiben erreichten in den vergangenen Monaten unsere Tierecke. Deren gemeinsamer Inhalt: "Bitte verhindert das geplante Gesetz, das vielfach Verschlechterungen für Tiere beinhaltet!" Die Sorgen waren berechtigt, und so berichtete die "Krone" darüber und ließ Experten wie Volksanwalt Günther Kräuter, Heli Dungler von den "Vier Pfoten" und Tierschutzombudsleute ihre Kritikpunkte äußern.
Drohende Katastrophe abgewendet
Die Novelle wird am Dienstag beschlossen, und uns wurde vorab mitgeteilt, dass ob unserer Berichterstattung doch noch einiges geändert wurde. Einen Jubelschrei wird der neue Entwurf nicht auslösen, aber es wurde deutlich nachgebessert und so die drohende Katastrophe im Tierschutz abgewendet.
Sogar Verbesserungen erarbeitet
Laut den uns vorliegenden Informationen war es die ÖVP, die sogar bereits geltende Gesetze gerne ausgehebelt hätte - zum Leidwesen der Tiere. In nächtelangen Verhandlungen gelang es nun doch, einige Verbesserungen zu erarbeiten. So sind etwa die Kastrationspflicht bei Katzen und der Handel mit Tieren im Internet besser geregelt. Für Rinder soll es ein Ende der Anbindehaltung geben.
Oberhauser kämpfte bis zuletzt für Tiere
In den kommenden Tagen werden noch einzelne Verordnungen diskutiert, aber auch da stehen die Zeichen gut. Zu verdanken ist dies auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die bis zuletzt gegen ihre schwere Krankheit, aber auch für den Tierschutz, der ihr eine Herzensangelegenheit war, gekämpft hat. Bleibt zu hoffen, dass die Gespräche zu den Verordnungen auch in ihrem Gedenken ablaufen.
Die Änderungen im Überblick:
Wer Tiere wiederholt aufnimmt, weitergibt, selbst vermittelt oder für andere vermittelt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für diese Tätigkeit sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.
Maggie Entenfellner & Denise Zöhrer, Kronen Zeitung
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