Sechs Verurteilungen wegen "Cybermobbing" im Jahr 2016 - das ist die Bilanz nach dem ersten Jahr mit dem neuen Straftatbestand, wie aus einer Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage durch Justizminister Wolfgang Brandstetter hervorgeht. Der ins Strafgesetzbuch eingeführte Paragraf 107c wurde in 413 Fällen bei den Staatsanwaltschaften behandelt, 29 Fälle führten zu einer Anklage.
Änderungen des Strafgesetzbuches in diesem Bereich seien derzeit nicht indiziert, hieß es vonseiten Brandstetters zu der von den Grünen-Abgeordneten Dieter Brosz und Albert Steinhauser eingebrachten Anfrage. Der Justizminister verwies in diesem Zusammenhang auf die ebenfalls am 1. Jänner 2016 erfolgte Novellierung des Tatbestands der Verhetzung.
Nicht zur Anklage kam 2016 der bekannte Fall einer Cybermobbing-Anzeige der Grünen gegen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg, was bereits vergangenen Dezember bekannt wurde. Es ging um die zögerliche Löschung des vielfach angeklickten Videos, das die Körperverletzung eines 15-jährigen Mädchens in Wien zeigte.
Kritik kam damals von den Grünen, die als Konsequenz auch die vorige Woche beantwortete Anfrage eingebracht hatten. Am Montag präsentierten sie nun einen Antrag, mit dem der Cybermobbing-Paragraf im Strafgesetzbuch erweitert werden soll.
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