Gewaltbild gezeigt

EU-Parlament: Immunität von Le Pen aufgehoben

Ausland
02.03.2017 12:55

Das EU-Parlament hat am Donnerstag die Immunität der französischen Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen aufgehoben. Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für den Schritt, der Ermittlungen gegen die Vorsitzende des rechtsextremen Front National in ihrem Heimatland ermöglicht.

Le Pen wird vorgeworfen, 2015 auf Twitter Fotos von Gewalttaten der IS-Extremistenmiliz gepostet zu haben. Konkret handelt es sich dabei um Bilder, die die Enthauptung des US-Journalisten James Foley zeigen. Die Verbreitung von Gewaltbildern ist in Frankreich eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Haft und 75.000 Euro geahndet werden kann.

Die parlamentarische Immunität hat Le Pen bisher vor der Strafverfolgung geschützt. Die französische Justiz leitete wegen Le Pens Vorgehen Ermittlungen ein. Auch die Eltern von Foley hatten sich entsetzt über die Verbreitung der Bilder gezeigt.

(Bild: twitter.com, APA/AFP/FRANCK PENNANT)

Die Politikerin selbst hat noch keine Stellungnahme abgegeben, der Vizechef ihrer Partei, Florian Philippot, verteidigte aber bereits am Dienstag ihr Vorgehen. Man müsse den Schrecken des Islamismus zeigen, um ihn zu bekämpfen, sagte er der Nachrichtenagentur Reuters.

Le Pen führt Umfragen zufolge in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl Ende April, würde dann aber im Mai in der Stichwahl gegen die Mitbewerber Francois Fillon oder Emmanuel Macron klar unterliegen.

Harald Vilimsky (FPÖ), Marine Le Pen (FN) und Geert Wilders (PVV) gemeinsam in Brüssel (Bild: APA/EPA/JULIEN WARNAND)
Harald Vilimsky (FPÖ), Marine Le Pen (FN) und Geert Wilders (PVV) gemeinsam in Brüssel

Le Pen vor französischem Gericht abgeblitzt
Le Pen ist Ende Februar außerdem vor dem französischen Höchstgericht mit einer Beschwerde gegen die Bezeichnung als "Faschistin" endgültig gescheitert. Das Gericht bestätigte am Dienstag den Freispruch des Linkspolitikers Jean-Luc Melenchon vom Vorwurf der Beleidigung. Melenchon hatte 2012 während des Präsidentschaftswahlkampfes im Fernsehen gesagt: "Warum glauben Sie, dass das französische Volk das einzige Volk sein soll, das eine Faschistin an der Spitze haben will?"

Die Aussage habe die Grenzen der freien Meinungsäußerung nicht überschritten, hieß es in der Entscheidung des Kassationsgerichts. Es wies damit Le Pens Rechtsmittel gegen ein Urteil des Pariser Berufungsgerichts aus dem Oktober 2015 zurück.

Jean-Marie Le Pen und Tochter Marine auf einem Archivbild (Bild: APA/EPA/YOAN VALAT)
Jean-Marie Le Pen und Tochter Marine auf einem Archivbild

Le Pen hatte 2011 den Vorsitz der rechtsextremen Front National von ihrem Vater Jean-Marie Le Pen übernommen und bemüht sich seitdem um ein gemäßigteres Erscheinungsbild der Partei.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt