Einspruch von Anwalt

Hotel Obernberger See: Verfassungsgericht am Zug

Tirol
17.03.2017 07:55

Kein Ende im Streit um das Refugia-Hotelprojekt am Obernberger See: Weil sich Grundeigentümer im naturschutzrechtlichen Verfahren übergangen fühlen, rufen sie das Verfassungsgericht um Hilfe. Brisant dabei: Es geht um einen Passus im Naturschutzgesetz, mit dem der Kraftwerksbau im Land erleichtert werden sollte.

Das wird spannend! Der Verfassungsgerichtshof muss sich auf Betreiben von Bauern im Obernberger Tal mit dem Tiroler Naturschutzgesetz beschäftigen. Dieses sieht vor, dass  Grundeigentümern, die von einem  Bauvorhaben berührt sind, im naturschutzrechtlichen Verfahren keine Parteistellung eingeräumt wird.

Grundeigentümer sollen nicht mitreden

Im konkreten Fall in Obernberg bedeutet dies: Bauern, deren Land bzw. Wege für die Errichtung des Hotelprojekts am Obernberger See gebraucht werden, sollen nicht mitreden dürfen!  Das konnten die Bauern natürlich nicht auf sich sitzen lassen und brachten einen Antrag auf Parteistellung ein, der jedoch vor kurzem vom Landesverwaltungsgericht Tirol abgeschmettert wurde.

Novelle soll Kraftwerksbau erleichtern

"Dabei beruft sich das Gericht auf eine Novelle des Tiroler Naturschutzgesetzes, mit der es Energieversorgern wie der Tiwag erleichtert werden sollte, Kraftwerksbauten durchzubringen", erläutert Johannes Roilo, Anwalt der Grundeigentümer und Spezialist für Liegenschafts-, Agrar- und Forstrecht. "Es müssten also Fahrrechte eingeräumt werden und es könnten irgendwelche Maßnahmen auf fremdem Grund getroffen werden, ohne die Belasteten zu fragen." Darauf berufe sich nun auch die Hotelgesellschaft Refugia GmbH.

Wer was dagegen hat, soll halt klagen

"Dass Grundeigentümer den Klagsweg beschreiten müssen, um ihre Rechte wahren zu können, ist arg", sagt Roilo. Und an einer weiteren Front wird wegen des Hotelprojekts am Naturjuwel gekämpft:  Das Verwaltungsgericht muss über den positiven Naturschutz-Bescheid entscheiden.

Von Philipp Neuner, Kronenzeitung

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