Nach dem Vorpreschen des steirischen bfi, ein Kopftuchverbot in seinem Institut zu erlassen, haben sich nun auch Österreichs Richter in die Diskussion eingeschaltet und in der Causa Stellung bezogen. Und deren Haltung ist klar: Auch sie fordern im Gerichtssaal ein Verbot des Kopftuches, neben der Verbannung sämtlicher anderer Religionssymbole sowie der Kreuze. Denn weltanschauliche und religiöse Symbole aller Art seien "mit dem neutralen Richter nicht kompatibel", so Richter-Präsident Werner Zinkl.
Schon seit Langem fordert die Richtervereinigung eine Regelung rund um eine neutrale Bekleidung. Immerhin müssten Richter durch ihr Outfit nach außen hin signalisieren, dass sie "neutral, vorurteilsfrei und frei von jeglichen religiösen Eindrücken" rechtssprechen, so Zinkl.
Talar-Verordnung nicht ausreichend und schwer veraltet
Ihm reicht dabei jedenfalls nicht die seit 1962 geltende Talar-Verordnung - auf diese beruft sich Justizminister Wolfgang Brandstätter, da darin ohnehin Talar und Barett vorgeschrieben ist -, denn diese sei schwer veraltet: Richterinnen würden darin gar nicht erst vorkommen und überdies stets gegen die darin festgelegten Vorschriften verstoßen. Denn diese schreiben als Bekleidung unter dem Talar einen Anzug aus dunklem Stoff, ein weißes Hemd und eine schwarze Krawatte vor - was selbst die meisten männlichen Richter heutzutage nicht mehr befolgen, so der Richter-Präsident.
Die Verordnung umfasse allerdings nicht eine Regelung, dass Richterinnen kein Kopftuch tragen dürften. Da es derzeit keine Richterin im Amt gebe, die ein solches trage, wäre es der geeignete Zeitpunkt klarzustellen, dass Kleidungsstücke und Accessoires, die eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis signalisieren, nicht getragen werden dürfen, so Zinkl. "Man stelle sich vor, eine Richterin mit Kopftuch leitet einen Dschihadistenprozess", so der Richter-Präsident. Allerdings sei es ein Eingriff in die Grundrechte und würde daher eine Regelung per Gesetz nötig machen, präzisiert Zinkl.
Aus für Kreuze und religiöse Symbole im Gerichtssaal
Für ihn ist jedenfalls klar: Ein Richter, der nicht imstande ist, das Gesetz über seine - auch religiösen - Anschauungen zu stellen, habe den Beruf verfehlt. Als Beispiel nannte er etwa streng katholische Richter, die dennoch Scheidung vornehmen. Auch aus dem Gerichtssaal sollten religiöse Symbole komplett entfernt werden - wobei sie ohnehin kaum noch anzufinden seien. Das einzige Kreuz am Gericht sei jenes in der "Schwurgarnitur" - die je nach Bekenntnis auch Koran oder Thora enthält.
Da man im Strafverfahren ganz ohne Eid auskommt, sollte man ihn auch im Zivilprozess ersatzlos streichen, meint Zinkl. Bleibt man aber dabei, sollte man wenigstens eine für alle geltende neutrale Schwurformel ohne jeglichen religiösen Gehalt vorgeben - und den Eid per Handschlag, ohne Kreuz, Kerzen, Thora oder Koran, leisten.
EuGH-Urteil seit 14. März in Kraft
Der Europäische Gerichtshof hatte am 14. März entschieden, dass Arbeitgeber in der EU das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen ab sofort verbieten dürfen, da ein unternehmensinternes Verbot keine unmittelbare Diskriminierung darstelle. Nur Stunden später beschloss das steirische bfi, ein solches Verbot zu erlassen. Das Institut blieb mit seinem Vorstoß jedoch vorerst allein: Der Dachverband der Berufsförderungsinstitute, das bfi Österreich, distanzierte sich noch am selben Abend von der Entscheidung und sprach von einem "Alleingang" der Steirer.
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