Wegen wiederholten sexuellen Missbrauchs an einer Unmündigen ist ein Salzburger am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. Nachdem die damals 13-Jährige aufgrund einer Alkoholerkrankung der leiblichen Eltern zu einer Pflegefamilie zugewiesen wurde, kam sie zu ihrem Onkel, der die Situation schamlos ausnutzte. Der 55-Jährige gestand allerdings nur ein einmaliges Betasten der Geschlechtsteile oberhalb der Kleidung.
Der Tatzeitraum lag Staatsanwalt Andreas Allex zufolge mehr als 15 Jahre zurück. Zwischen Juni und Oktober 2001 habe der bisher unbescholtene Mann an dem Mädchen wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen, wobei es mindestens einmal tatsächlich zum Beischlaf gekommen sei.
Der Pflegevater soll seine Nichte unter der Bekleidung "an der Brust und am Geschlechtsteil" berührt haben. Das Opfer erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist.
Angeklagter war für Pflegekind verantwortlich
Der Beschuldigte war im Tatzeitraum für die Erziehung des Mädchens verantwortlich. Nachdem das Kind einer Pflegefamilie zugewiesen worden war, nahmen der 55-Jährige und seine Frau das Mädchen auf.
Der Angeklagte wurde auch wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Der Strafrahmen in diesem Fall betrug zwischen fünf und 15 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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