Schleichwerbung

YouTuber “Flying Uwe” droht 500.000-Euro-Strafe

Web
30.03.2017 12:23

Die deutsche Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein geht wegen des Verdachts der Schleichwerbung gegen den YouTuber "Flying Uwe" vor. Er soll in seinen Videos Produkte präsentiert haben, "ohne dies jedoch als Werbung zu kennzeichnen". Damit verstoße er gegen rundfunkrechtliche Werbebestimmungen, so die Behörde in einer Mitteilung.

Bereits im November 2016 hatte die Medienanstalt den YouTuber aufgefordert, einige seiner Videos und die dazugehörigen Beschreibungen auf YouTube als Werbung zu kennzeichnen. "Flying Uwe" kam dieser Aufforderung nach - nicht jedoch in Videos, in denen er ein von ihm vertriebenes Fitness-Proteinpulver präsentiert. Damit verstoße er gegen rundfunkrechtliche Bestimmungen. Dem Hamburger drohe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

30 weitere YouTuber im Visier
Parallel dazu hat die Medienanstalt auch 30 weitere YouTuber angeschrieben und laut eigenen Angaben "über die Werbe- und Sponsoringbestimmungen, die für YouTube-Videos gelten, informiert". Die Behörde weist darauf hin, dass Werbung grundsätzlich "als solche leicht erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote angemessen abgesetzt sein" müsse. "Auch Werbung auf Plattformen wie YouTube unterliegt rechtlichen Grenzen. Wer hier professionell tätig ist, muss sich an diese Regeln halten", so Medienanstaltsdirektor Thomas Fuchs.

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